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Ulm News, 19.09.2022 12:33

19. September 2022 von Thomas Kießling
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Warum stellen Jäger Wildkameras auf?


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Fotograf: Pixabay/Symbolfoto

Foto in Originalgröße



Wer gern draußen in der Natur ist oder auch schon mal einen erholsamen Waldspaziergang gemacht hat, der wird mit Sicherheit oftmals an Bäumen einen Kasten gesehen haben, der entfernt an einen Briefkasten oder einen kleinen Stromkasten erinnert.

 So ein Kasten kann recht unscheinbar und mit Tarnmustern versehen sein. Hat hier ein Prepper sein Unwesen getrieben? Haben die Bäume Beleuchtung, die über den kleinen Kasten geregelt wird? Nein, dem ist nicht so. Hier haben Waldbesitzer bzw. Jagdpächter eine Wildkamera aufgestellt.

Was ist eine Wildkamera?

Eine Wildkamera ist eine robuste, wetterbeständige und meist batteriebetriebene Kamerafalle, die mit Sensoren ausgestattet wurde, um automatisch Aufnahmen von Wildtieren zu machen. Sobald sich ein Wildtier in den Erfassungsbereich der Kamera hineinbewegt, wird die Aufnahmefunktion ausgelöst. Durch den Batteriebetrieb und die niedrige Beanspruchung dieser Batterie, da das Gerät nur dann Aufnahmen macht, wenn der Sensor aktiviert wurde, eignet sich der Einsatz einer Wildkamera besonders an abgelegenen und schwer zugänglichen Orten.
Dabei werden diese fast ausschließlich in Waldstücken platziert und so verteilt, dass das größtmögliche Areal abgedeckt wird. So muss der Waldbesitzer bzw. Jagdpächter nicht rund um die Uhr vor Ort sein, um die Wildtiere zu überwachen. Die ersten Wildkameras wurden um das Jahr 1900 platziert und waren mit einem 35 mm-Kleinbildfilm ausgestattet, mit dem bis zu 36 Bilder möglich waren.
Diese ersten Kameras wurden noch mit Stolperdrähten ausgestattet. Später wurden diese dann durch Bodenmatten mit Druckauslöser ersetzt. Natürlich ging der technologische Fortschritt auch an den Kameras in Wäldern nicht spurlos vorbei. Moderne Geräte werden durch hochsensible Infrarot- Bewegungsmelder ausgelöst und speichern die Aufnahmen auf einer eingelegten Speicherkarte. Hier können wesentlich mehr Bilder gespeichert werden als beispielsweise auf Film, zumal die Speicherkarte als Speichermedium gegenüber dem Film deutlich witterungsbeständiger ist. Die aufwändigeren Modelle können zudem auch mit einer eigenen SIM-Karte ausgestattet sein, sodass die Bilder direkt in Echtzeit an ein Mobiltelefon oder eine E-Mail-Adresse verschickt werden.
Das verschickte und - oder vielleicht - gespeicherte Bild wird automatisch mit Datum und Uhrzeit versehen, damit die Bilder direkt zugeordnet werden können. Aber die meisten Kameras können nicht nur Fotos schießen, sondern auch Videoaufnahmen mit aktiver Infrarotbeleuchtung machen. Die Reichweite der Aufnahmen kann stark variieren. Tagsüber liegt sie zwischen fünf und dreißig Metern und ist abhängig von Umgebungseinflüssen wie Temperatur, Wetter und Lichtverhältnissen. Nachts sorgen Infrarot-LEDs dafür, dass der Kamerabereich dezent ausgeleuchtet wird und Aufnahmen in Schwarzweiß gemacht werden können.
Die Reichweite liegt hier aber deutlich unter den tagsüber gemessenen Werten. Dennoch sind gerade diese Aufnahmen oftmals höchst interessant, da manche Tiere einen weitaus anderen Tagesrhythmus als Menschen haben und auch die Sichtbarkeit bei persönlicher Anwesenheit infolge des Lichtmangels einfach nicht gegeben wäre.

Zweck einer Wildkamera

Der Hauptzweck, aus dem Waldbesitzer und Jagdpächter eine Wildkamera aufstellen, ist um Wildtiere aufzunehmen und zu überwachen. So kann der Wildbestand gezielt kontrolliert werden und auch dokumentiert werden, welche Tiere sich wann und wo in welchem Bereich aufhalten. Außerdem kann man so recht leicht seltene oder geschützte Tierarten ausmachen. Es können sich so zuverlässige Daten aus dem dokumentierten Verhalten der Waldbewohner erheben lassen, ohne die Tiere dabei zu stören. Gerade Waldbesitzern und Jägern hilft dies am besten die Bestandskontrolle zu führen.
Des Weiteren bietet sich gerade bei abgelegenen und schwer zugänglichen Waldstücken der Einsatz an, um Schädlinge frühzeitig zu erkennen und Schäden an Pflanzen und Tieren zu dokumentieren. Gern verirren sich auch mal Jogger, Wanderer oder auch Pilzsammler auf ein Waldstück, das unter Überwachung steht. Diese werden dann aus Versehen mit fotografiert, da der Wald in Deutschland in der Regel frei zugänglich ist.

Rechtliche Lage

Je nach Einsatz kann man sich mit einer solchen Kamera am Rande der Legalität bewegen. Grundsätzlich darf Privatgelände, wie etwa der eigene Garten, die Hofeinfahrt oder eben das eigene Waldstück, vom Besitzer überwacht werden. Der Datenschutz verbietet dabei aber, dass öffentlicher Raum mit gefilmt wird, sodass dieser strengstens ausgeklammert werden muss. Besucher müssen bei Überwachung darauf hingewiesen werden, dass Aufnahmen von Ihnen gemacht werden, sodass sie die Möglichkeit haben, der Überwachung zu entgehen, indem sie sich gegen das Betreten entscheiden. Dennoch kann es vorkommen (wie bereits oben erwähnt), dass die Kamera auch auslöst, wenn Wanderer oder Pilzsammler unbeabsichtigt in den Bewegungsmelder geraten. Daher ist die Kennzeichnung des gefilmten Bereichs wichtig.
Die Überwachung öffentlicher Räume wird durch das Datenschutzgesetz geregelt. Sollte nun zu wissenschaftlichen Zwecken ein Teil des öffentlichen Raums überwacht werden müssen, so kann man bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Egal, welchen Einsatzzweck die aufgestellte Kamera erfüllt: Wichtig ist, dass man sich vor Installation rechtlich absichert und erforderliche Genehmigungen einholt.



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