Ulm News, 23.08.2022 11:54
Unternehmer werden, ist nicht schwer . . .
Es gibt viele, die der Ansicht sind, ein Unternehmen zu führen ist ein Kinderspiel und ein Leichtes. Doch die Wahrheit sieht ganz anders aus. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist gewagt. Der angehende Unternehmer muss umdenken und Fähigkeiten einsetzen, die er bis dahin nicht benötigt hat.
Besonderheiten des Unternehmerseins
Das Unternehmerdasein ist mit viel Bürokratie verbunden: die Gewerbeanmeldung, das Schreiben von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen, die Buchführung – all das und mehr gilt es zu erledigen, selbst wenn die Einnahmen nur gering zu Beginn sind. In diesem Zusammenhang stellen sich viele die Frage, ob dies überhaupt sein muss und ob ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer notwendig ist. Fakt ist, dass Kleinunternehmer von einigen Vereinfachungen hinsichtlich der Gesetzgebung profitieren. Dazu zählt zum einen die Umsatzsteuer-Erleichterung sowie die Ermittlung der Gewinne durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Was ist ein Kleinunternehmer
Ein Selbstständiger, der innerhalb eines Geschäftsjahres lediglich geringe Umsätze erzielt, der kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Nach § 19 UStG ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung geltend zu machen, sofern der Umsatz nicht mehr als 22.000 Euro im Vorjahr erzielt wurde und dieser im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Für Handwerker und andere Kleinunternehmer ohne Mitarbeiter ist eine solche Umsatzhöhe typisch, sofern kein hoher Wareneinsatz notwendig ist. Sobald im Geschäftsjahr mehr als 22.000 Euro Umsatz generiert wird, verfällt die Kleinunternehmer-Regelung. In dem Fall erfolgt eine Benachrichtigung des Finanzamtes.
Unterschied von Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, egal ob Freiberufler, Gewerbe oder Kleingewerbetreibende. Eine einfache Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende Steuerliche und administrative Erleichterungen sind die Vorteile eines Kleingewerbes.
- Befreiung von der doppelten Buchführung
- Kein Bilanzierungspflicht
- Keine Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Hier ist eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend, wenn der Gewinn zu ermitteln ist. Der weitere Vorteil ist, dass mit der EÜR in der Buchhaltung alle Einnahmen und Ausgaben erst dann zu verbuchen sind, wenn diese zahlungswirksam werden. Das bedeutet, dass die Buchung erst dann erfolgt, wenn die Rechnung bezahlt wird. Mit dieser Vorgehensweise entlastet das Finanzamt die kleinen Unternehmen bei der Buchhaltung.
Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmer-Regelung stellt einen enorm großen Vorteil dar in Bezug auf die Umsatzsteuer. Während die mittelständischen und großen Unternehmen ihre Umsatzsteuer regelmäßig abführen und ihre Steuerschuld selbst ermitteln müssen, genießen die Kleinunternehmer eine Befreiung von dieser Vorgehensweise. Bei der Buchführung bedeutet dies eine enorme Entlastung, da Umsatz- und Vorsteuer nicht separat erfasst werden müssen. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf den Konten „Brutto gleich netto“ verbucht. Zudem ist eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt nicht erforderlich. Der Nachteil ist, dass der Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Rechnungen geltend machen kann.
Die Rechnungsstellung
Auf den Rechnungen, die ein Kleinunternehmer ausstellt, sind die Steuerbeträge nicht aufzuzeigen. Aber es darf nicht vergessen werden, auf den Rechnungen auf die geltende Vereinfachung hinzuweisen. Auf dem Vordruck oder im Rechnungsprogramm für Handwerker bzw. Kleingewerbetreibende kann der einfache Satz: Meine Rechnungen stelle ich als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ohne Umsatzsteuer aus“. Die Buchführung wird dann den Betrag auf dem entsprechenden Konto verbuchen, womit die Buchung der Umsatzsteuer entfällt. Sofern der Rechnungsempfänger selbst Unternehmer ist, kann dieser aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Eine moderne Rechnungssoftware oder mit Excel?
Selbst als Kleinunternehmer besteht der Wunsch, nicht zu viel Zeit in die Buchführung zu investieren. Sicherlich kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mithilfe einer Excel- Tabelle erfolgen, indem Spalten für Kasse und Bank angelegt werden sowie eine Zeile für den Text, wo der Name des Kunden oder Lieferanten vermerkt wird. Die Daten sind so selbst über mehrere Jahre abrufbar und alle Daten lassen sich einfach auswerten. Der Unternehmer kann so seine Geldflüsse steuern und ist stets gut informiert. Doch besser ist es, sich gründlich vorzubereiten, denn das stellt einen wichtigen Beitrag dar zum eigenen wirtschaftlichen Erfolg.
Eine Software organisiert alles übersichtlich:
- Offene Posten Liste wird geführt
- Erstellen der Rechnungsliste für den Steuerberater bzw. das Finanzamt
- Mahnungserstellung (Mahnwesen)
- Auswertungen und Statistiken auf Knopfdruck
Daher sollte vom ersten Moment an auf eine richtige Buchhaltungs- und Rechnungssoftware gesetzt werden, denn diese bringt vom ersten Moment an Ordnung in die Abläufe. Da die Software automatisch arbeitet, erhält der Unternehmer neuen Freiraum. So vergibt eine Rechnungssoftware z. B. fortlaufende Rechnungsnummern und setzt das aktuelle Datum automatisch ein.









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