Ulm News, 10.02.2022 18:04
Passus zur Zwangsandrohung gestrichen: Stadt Ulm ändert Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht
Nachdem ein Ulmer gegen die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht, die die Stadt Ulm am 23. Januar erlassen hatte, vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen Beschwerde eingelegt hat, streicht die Stadt die "Androhung unmittelbaren Zwangs" aus ihrer Verordnung. "Wir entziehen Fehlentwicklungen den Boden", begründet der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch die Änderung. Unbenommen davon setzt die Stadt im Zusammenhang "mit den nicht angemeldeten "Spaziergänger"-Demonstrationen weiterhin auf Deeskalation", so Czisch.
Alle übrigen Teile der Verordnung, insbesondere die Anordnung einer Maskenpflicht zu bestimmten Zeiten und in festgelegten Innenstadtbereichen, bleiben dagegen unverändert. Auch das Vorgehen der Polizei ist davon nicht betroffen. Verstöße gegen die Maskenpflicht können wie bisher mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro geahndet werden. Die Rechtslage ändere sich nicht, betont Oberbürgermeister Gunter Czisch. "Im Kern bleibt unsere Verordnung zur Maskenpflicht bestehen. Wir entfernen nur einen Passus, der für Irritationen und teilweise mutwillige Fehlinterpretationen gesorgt hat. Uns war es wichtig, damit weiteren Fehlentwicklungen den Boden zu entziehen."
In den vergangenen Tagen waren vor allem in sozialen Netzwerke teils heftige Diskussionen über die in der Allgemeinverfügung der Stadt verwendete Standardformulierung zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen, wie sie im Landes-Polizeigesetz geregelt ist, geführt worden. Czisch stellt klar: "Wir setzen im Zusammenhang mit den nicht angemeldeten "Spaziergänger"-Demonstrationen weiterhin auf Deeskalation. Uns war und ist die notwendige Rechtssicherheit bei allen von der Kommune veranlassten Maßnahmen wichtig."
Diese gelte auch für die Zusammenarbeit zwischen der Versammlungsbehörde und der Polizei, betont Czisch. Die Maskenpflicht bleibe ein geeignetes Instrument des Infektionsschutzes. Mit ihrer Anpassung der Formulierung in der Allgemeinverfügung verfolge die Stadt ihr Ziel einer Befriedung innerhalb der Stadtgesellschaft. "Das ist es, worauf es uns ankommt", erklärt der Oberbürgermeister. Er mahnt eine Rückkehr zu einer sachlichen und rationalen Diskussion an. Die Stadt hat am Donnerstag eine überarbeitete Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht veröffentlicht, die dann am Freitag, 11. Februar, in Kraft tritt.
Am Freitagabend wird der nächste illegale "Spaziergang" in der Ulmer Innenstadt erwartet. Am Freitagabend gilt im Innenstadtkern - auf für Passanten und Einkäufer - eine Maskenpflicht. Bei den letzten "Spaziergängen" ermahnte die Polizei Maskenverweigerer und zeigte einige auch an. Die nicht angemeldeten "Spaziergänge" müssen von einem Großaufgebot der Polizei begleitet werden, weil auch Straßen und Übergange von den Demonstranten blockiert werden.
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