Ulm News, 22.01.2022 12:36
Bekifft oder betrunken unterwegs
Bei mehreren Kontrollen konnten Verkehrsteilnehmer am Freitagabend festgestellt werden, die aufgrund eines vorherigen Alkohol- oder Drogenkonsums kein Kraftfahrzeug hätten führen dürfen.
Zunächst wurde am Freitagnachmittag, gegen 14:00 Uhr, ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Memminger Straße auf Höhe der Turmstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle konnten beim 23-Jährigen Anzeichen für einen vorhergehenden Drogenkonsum festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Beamten. Mehrere Stunden später, um 23:05 Uhr, wurde in der Ringstraße bei einer Verkehrskontrolle eines 18-jährigen Pkw-Fahrers ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, auch hier bestätigte ein Drogenvortest den Anfangsverdacht der Beamten. In den ersten Stunden der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 00:45 Uhr, wurde in der Augsburger Straße auf Höhe der Paulstraße ein 47-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim 47-Jährigen wurde im Verlauf der Kontrolle Atemalkoholgeruch festgestellt, weshalb ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der durchgeführte Alkoholtest bestätigte den Verdacht der kontrollierenden Beamten, da er Alkoholwert über der 0,5-Promille-Grenze lag. Bei der nächsten Verkehrskontrolle wurde in der Lilienthalstraße gegen 02:20 Uhr bei einem 29-jährigen Pkw-Fahrer ebenfalls Atemalkoholgeruch festgestellt. Auch hier wurde der Verdacht der Beamten nach der Durchführung eines Atemalkoholtestest bestätigt, der Wert lag auch hier über der 0,5-Promille-Grenze. Als Letztes wurde schließlich noch gegen 02:45 Uhr ein 28-jähriger Pkw-Fahrer im Bereich der Lessingstraße zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der durchgeführten Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Drogenvortest bestätigte auch hier den Verdacht der Beamten. Bei der weiteren Überprüfung des 28-Jährigen stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, diese wurde ihm bereits aufgrund einer vorangegangenen Drogenfahrt bereits am Anfang des Vorjahres rechtskräftig entzogen. Dem 28-Jährigen war es somit grundsätzlich nicht erlaubt den Pkw zu führen. Bei allen fünf Verkehrsteilnehmern wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden. Bei den beiden unter Alkoholeinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern wurde auf der Polizeiinspektion Neu-Ulm ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest und bei den drei unter Drogeneinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern jeweils eine Blutentnahme durchgeführt. Da der in der Lilienthalstraße kontrollierte 28-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde bei diesem eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro erhoben. Alle Verkehrsteilnehmer erwarten ein Bußgeldverfahren, bei denen diesen ein hohes Bußgeld sowie ein Fahrverbot droht. Den in der Lessingstraße kontrollierten 28-Jährigen, den bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde, droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da der 28-Jährige zum Tatzeitpunkt mit einem Firmenfahrzeug unterwegs war, werden hier zusätzliche Ermittlungen gegen den Halter wegen des Verdachts des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Alle fünf Verkehrsteilnehmer wurden nach der Durchführung der Maßnahmen wieder entlassen.







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