Ulm News, 20.01.2022 10:16
Polizei lässt zu hohen Lkw abladen
Mit fachkundigen Blick bemerkten am Dienstagvormittag zwei Polizeibeamte auf einer Streifenfahrt kurz nach dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen einen zu hoch und zu lang beladenen Lastzug.
Text/Fotos für ulm-news: Thomas Heckmann
Die Polizisten der Autobahnpolizeistation Günzburg waren auf Autobahn 8 in Richtung Stuttgart unterwegs. Kurz nach dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen fiel ihnen ein Autotransporter auf, der drei neue Sattelzugmaschinen ineinander verschachtelt geladen hatte. Auf dem Gelände einer ehemaligen Tankstelle bei Dornstadt wurde der Lastzug gemeinsam mit Spezialisten des Schwerverkehrskontrolltrupps wurde der Transport kontrolliert. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Transport zu lang und zu hoch war. Statt der normal zulässigen Höhe von vier Metern war der Transport 4,26 Meter hoch und damit bestand die Gefahr, dass die Ladung an einer Brücke hängenbleibt. So war die Anordnung der Polizei unausweichlich, dass abgeladen werden muss, um Länge und Höhe einzuhalten. Auch eine vorhandene Ausnahmegenehmigung half dem Fahrer nicht, da die notwendigen Auflagen nicht eingehalten wurden. Eine der drei Sattelzugmaschinen lud der Fahrer auf dem Rastplatz in Dornstadt ab und forderte bei seiner Spedition einen weiteren Transport-Lkw an, um die Ladung zu übernehmen. Auch am Mittwochmittag stand der beanstandete Lastzug mitsamt dem wartenden Fahrer noch immer in Dornstadt, da die Spedition noch kein Ersatzfahrzeug geschickt hatte. Die Polizei leitete nicht nur gegen den Lkw-Fahrer ein Bußgeldverfahren wegen der begangenen Verstöße ein, gegen die Spedition wurde gleichzeitig ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Die Spedition hat sich durch den Transport von drei statt zwei Lkw auf einem einzigen Transport gegenüber der Konkurrenz einen widerrechtlichen Vorteil verschafft, diesen Vorteil wird die Polizei einziehen. Nach Angaben des zuständigen Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten dürfte es für diese eine gestoppte Fahrt bereits ein vierstelliger Betrag sein.
Text/Fotos für ulm-news: Thomas Heckmann





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