Ulm News, 15.01.2022 18:54
Nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht geimpfte Personen auch im Alb-Donau-Kreis
Auch im Alb-Donau-Kreis wurde ein Inzidenzwert von über 500 festgestellt. Das hat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen zur Folge. Diese zusätzliche Maßnahme tritt für den Alb-Donau-Kreis zum Sonntag, 16. Januar 2022, in Kraft.
Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Samstag, 15. Januar 2022, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage- Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis seit mehr als zwei Tagen in Folge über dem Wert von 500 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung ist die 7- Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist. Damit treten in dem Landkreis strengere Maßnahmen in Kraft. Die Basis hierfür ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht für besonders betroffene Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zusätzlich zur landesweit gültigen Alarmstufe II eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen vor. Diese zusätzliche Maßnahme tritt für den Alb-Donau-Kreis zum morgigen Sonntag, den 16. Januar 2022, in Kraft.








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