Ulm News, 15.01.2022 14:16
Corona-Inzidenz über 500: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Ulm
Der 7-Tage-Inzidenzwert im Stadtkreis Ulm lag mehr als zwei Tagen in Folge über dem Wert von 500 / 100.000 Einwohner. Damit treten für die Stadt Ulm strengere Corona-Maßnahmen in Kraft
Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Freitag, den 14. Januar 2022, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit mehr als zwei Tagen in Folge über dem Wert von 500 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.
Damit treten für die Stadt Ulm strengere Maßnahmen in Kraft. Die Basis hierfür ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht für besonders betroffene Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zusätzlich zur landesweit gültigen Alarmstufe II eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen vor.
Diese zusätzliche Maßnahme ist für den Stadtkreis Ulm seit Samstag, 15. Januar 2022, in Kraft. Das für die Stadt Ulm zuständige Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat die Inzidenz im Alb-Donau-Kreis für den heutigen Freitag, 14. Januar 2021, mit 558 je 100.000 Einwohner angegeben. Damit übersteigt der Alb-Donau-Kreis heute erstmalig den Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Sollte der Inzidenzwert am morgigen Samstag, 15. Januar 2022 weiterhin über 500 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegen, treten ab Sonntag, 16. Januar 2022, ebenfalls nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen im Alb- Donau-Kreis in Kraft.
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