Ulm News, 01.01.2022 09:00
Zutritt zur Ulmer Stadtverwaltung nur mit FFP2-Maske
Ab 1. Januar 2022 darf die Verwaltung nur noch mit FFP2-Maske betreten werden. Dies gilt für alle Dienststellen wie etwa die Olgastraße 66 und das Rathaus. Das teilt die Stadt Ulm mit.
Die jüngste Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg sieht vor, dass in Innenräumen FFP2-Masken getragen werden sollen. Dies setzt die Ulmer Stadtverwaltung zum Jahreswechsel für ihre Gebäude um: Ab 1. Januar 2022 darf die Verwaltung nur noch mit FFP2-Maske betreten werden. Dies gilt für alle Dienststellen wie etwa die Olgastraße 66 und das Rathaus. Ohne FFP2-Maske ist der Zutritt nicht erlaubt. Statt einer FFP2-Maske kann eine vergleichbare Maske (beispielsweise der Kategorie KN95/ N95/ KF94/ KF95) getragen werden. Eine medizinische Maske („OP-Maske“) ist hingegen nicht mehr ausreichend. Eine weitere Änderung der landesweiten Verordnung gibt vor, dass künftig nur geimpfte, genesene und getestete Personen Verwaltungsgebäude betreten dürfen, wenn die Alarmstufen herrschen. Deshalb gilt ab 1. Januar 2022 in den Gebäuden der Stadtverwaltung 3G - allerdings mit einigen Ausnahmen. „Als Kommune müssen und wollen wir unserem Auftrag der Grundversorgung gerecht werden“, sagt Erster Bürgermeister Martin Bendel. „Bei Gebäuden, die ein geringes Besucheraufkommen haben oder einen besonders niederschwelligen Zugang ermöglichen sollen, machen wir deshalb von der Ausnahmeregelung Gebrauch.“
Die 3G-Regel gilt somit nicht in den Ortsverwaltungen, in den Erstanlaufstellen in den Sozialräumen, in den Dienststellen des Fachbereichs Soziales sowie in den kleineren Außenstellen. Anders bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, dem Standesamt im Rathaus, den dezentralen Dienstleistungszentren und dem Bürgerservice Bauen in der Münchner Straße 2. Wer hier zu einem Termin bzw. Gespräch kommt, muss einen 3G-Nachweis mitbringen und vorlegen. D. h., wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt). Auch ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt) wird akzeptiert.



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