Ulm News, 24.11.2021 18:03
Immer mehr Corona-Infektionen in Ulm: Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G-Regel im Einzelhandel ab Donnerstag
Die Stadt Ulm hat einen Inzidenzwert von über 500 erreicht. Vor allem für Ungeimpfte wird es nun ungemütlich: Ab Donnerstag treten weitere gravierende Einschränkungen in Kraft. Unter anderem gilt dann eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für ungeimpfte Personen in Ulm.
Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am heutigen Mittwoch, 24. November, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage- Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm seit mehr als zwei Tagen in Folge über dem Wert von 500 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.
Damit treten für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm strengere Maßnahmen in Kraft.
Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und 2G im Handel
Neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von COVID- 19 genesene Menschen gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 2G-Regel. Diese zusätzlichen Maßnahmen treten für den Alb-Donau-Kreis sowie den Stadtkreis Ulm zum morgigen Donnerstag, den 25. November 2021, in Kraft.
Das für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm zuständige Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Bereits zum Mittwoch, 24. November, hat die baden-württembergische Landesregierung eine neue Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Damit setzt sie die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um.
Neben der Basis-, Warn- und Alarmstufe sieht die neue Corona-Landesverordnung nun auch die Alarmstufe II vor. Diese tritt in Kraft, wenn mehr als 450 COVID-19-Patienten landesweit auf den Intensivstationen liegen oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Da diese Werte landesweit erreicht werden, gelten die neuen Regelungen der Alarmstufe II bereits seit heute im Land.
Die aktualisierte Corona-Verordnung sowie ein Überblick des Stufenplan, sind auf der Homepage der Landesregierung abrufbar unter https://www.baden- wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des- landes-baden-wuerttemberg/.








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