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Ulm News, 17.11.2021 15:52

17. November 2021 von Ralf Grimminger
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IHK Ulm zur Corona-Pandemie: Politische Versäumnisse nicht wieder auf Schultern der Wirtschaft austragen


Die IHK Ulm sieht die Entwicklung bei den Corona-Zahlen mit Sorge. Gleichzeitig bemängelt sie, dass die Politik zum wiederholten Male zu lange untätig gewesen sei und keinen Plan für eine solche Situation in der Schublade habe. Gerade beim Impfen sei in den letzten Wochen und Monaten wertvolle Zeit verschenkt worden.

„Diese politischen Versäumnisse dürfen nun nicht wieder auf den Schultern der Wirtschaft ausgetragen werden. Ein Lockdwon muss ein Tabu-Thema bleiben. Und auch ein indirektes Zusperren durch ein chaotisches Geflecht an neuen Regelungen ist unbedingt zu vermeiden“, sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell mit Blick auf den anstehenden Corona-Gipfel in Berlin.
Natürlich sei auch der IHK bewusst, dass den aktuellen Entwicklungen bei den Corona-Zahlen entgegengewirkt werden müsse. „Die Unternehmen engagieren sich seit Beginn der Pandemie mit Teststrategien, Hygienekonzepten und Impfkampagnen intensiv für den Schutz ihrer Belegschaft und ihrer Kundschaft. Wir warnen daher davor, dieses Engagement mit immer weiteren – gerade auch finanziellen -  Belastungen zu bremsen. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen müssen für die Unternehmen leicht praktikabel, nachvollziehbar und am besten bundesweit einheitlich sein“, sagt Roell. So sollten Unternehmen etwa die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz unbürokratisch in den Betriebsalltag integrieren können. Dabei muss es nach Auffassung der IHK Grundvoraussetzung sein, dass die Betriebe auch wissen dürfen, wer geimpft, genesen und getestet ist.
„Die heutige Regelung stößt ohnehin zunehmend auf Unverständnis in der Unternehmerschaft. Gastronomen dürfen zum Beispiel jeden Gast nach dem Impfstatus fragen, nicht aber die Mitarbeitenden, um mit entsprechenden Interventionen dazu beizutragen, Infektionen und Erkrankungen möglichst zu verhindern“, ergänzt die neue Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm, Petra Engstler-Karrasch.
Ein weiteres Beispiel für eine Nichtnachvollziehbarkeit in der Corona-Politik sieht die IHK Ulm in der Sonderregelung des Landes Baden-Württemberg für den Handel. Hier greift in der Alarmstufe die 3G-Regel und eine damit verbundene Kontrolle durch die Betriebe. Ausgenommen sind davon allerdings Geschäfte der Grundversorgung. „Davon abgesehen, dass man darüber streiten kann, was eigentlich zu einer Grundversorgung gehört oder nicht, ist diese Regelung nicht nachzuvollziehen. Die Frequenz und Kundendichte in Mode- oder Möbelhäusern ist gering.
Im gemäß Verordnung zur Grundversorgung zählenden Bäckerladen oder Lebensmittelgeschäft ist diese ungleich höher. Die 3G-Regelung greift somit zwar für große Teile der Handelsgeschäfte, nicht aber für große Teile des Kundenaufkommens im Handel“, sagt Roell der auch darauf hinweist, dass eine Analyse des Robert-Koch-Instituts das Corona-Infektionsrisiko im Einzelhandel insgesamt ohnehin als „niedrig“ einstuft. Gerade beim Impfen sei in den letzten Wochen und Monaten wertvolle Zeit verschenkt worden. „Diese politischen Versäumnisse dürfen nun nicht wieder auf den Schultern der Wirtschaft ausgetragen werden. Ein Lockdwon muss ein Tabu-Thema bleiben. Und auch ein indirektes Zusperren durch ein chaotisches Geflecht an neuen Regelungen ist unbedingt zu vermeiden“, sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell mit Blick auf den anstehenden Corona-Gipfel in Berlin. Natürlich sei auch der IHK bewusst, dass den aktuellen Entwicklungen bei den Corona-Zahlen entgegengewirkt werden müsse.
„Die Unternehmen engagieren sich seit Beginn der Pandemie mit Teststrategien, Hygienekonzepten und Impfkampagnen intensiv für den Schutz ihrer Belegschaft und ihrer Kundschaft. Wir warnen daher davor, dieses Engagement mit immer weiteren & amp;amp; amp;amp; amp;ndash; gerade auch finanziellen - Belastungen zu bremsen. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen müssen für die Unternehmen leicht praktikabel, nachvollziehbar und am besten bundesweit einheitlich sein“, sagt Roell. So sollten Unternehmen etwa die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz unbürokratisch in den Betriebsalltag integrieren können. Dabei muss es nach Auffassung der IHK Grundvoraussetzung sein, dass die Betriebe auch wissen dürfen, wer geimpft, genesen und getestet ist.
„Die heutige Regelung stößt ohnehin zunehmend auf Unverständnis in der Unternehmerschaft. Gastronomen dürfen zum Beispiel jeden Gast nach dem Impfstatus fragen, nicht aber die Mitarbeitenden, um mit entsprechenden Interventionen dazu beizutragen, Infektionen und Erkrankungen möglichst zu verhindern“, ergänzt die neue Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm, Petra Engstler-Karrasch. Ein weiteres Beispiel für eine Nichtnachvollziehbarkeit in der Corona-Politik sieht die IHK Ulm in der Sonderregelung des Landes Baden-Württemberg für den Handel. Hier greift in der Alarmstufe die 3G-Regel und eine damit verbundene Kontrolle durch die Betriebe. Ausgenommen sind davon allerdings Geschäfte der Grundversorgung. „Davon abgesehen, dass man darüber streiten kann, was eigentlich zu einer Grundversorgung gehört oder nicht, ist diese Regelung nicht nachzuvollziehen. Die Frequenz und Kundendichte in Mode- oder Möbelhäusern ist gering. Im gemäß Verordnung zur Grundversorgung zählenden Bäckerladen oder Lebensmittelgeschäft ist diese ungleich höher. Die 3G-Regelung greift somit zwar für große Teile der Handelsgeschäfte, nicht aber für große Teile des Kundenaufkommens im Handel“, sagt Roell der auch darauf hinweist, dass eine Analyse des Robert-Koch-Instituts das Corona-Infektionsrisiko im Einzelhandel insgesamt ohnehin als „niedrig“ einstuft.



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