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Ulm News, 14.06.2011 14:09

14. Juni 2011 von Thomas Kießling
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Rasender Vater ein schlechtes Vorbild


Wer den Führerschein mit 17 Jahren erwerben will, dem ermöglicht es der Gesetzgeber durch das begleitende Fahren. Geeignete Erwachsene sollen die jungen Menschen auf die Gefahren im Straßenverkehr vorbereiten. Dass er selbst nicht geeignet ist, hat jetzt ein 43-Jähriger aus dem Raum Günzburg bewiesen.

Das Videofahrzeug der Ulmer Polizei war am Montagvormittag im Raum Ehingen zur Verkehrsüberwachung unterwegs. Die Beamten haben dabei den Auftrag, besonders gravierende Verkehrsverstöße im Video festzuhalten. An diesem Vormittag fiel besonders das Fehlverhalten des 43-jährigen Autofahrers auf. Er fuhr auf der Bundesstraße 311 zwischen Obermarchtal und Untermarchtal mit Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h. An dieser Stelle sind aber nur 100 km/h erlaubt. Die Polizeibeamten beobachteten auch, wie der Mann auf dem Viadukt trotz Verbots überholte. Durch die Ortsdurchfahrt Untermarchtal fuhr er dann mit rund 100 statt den erlaubten 50 km/h. Die Polizisten hielten den Wagen an und kontrollierten die Insassen. Dabei stellte sich heraus, dass auf dem Beifahrersitz der 17-jährige Sohn des 43-Jährigen saß. Dieser ist Führerscheinneuling und der Vater ist eigentlich als Begleiter beim Autofahren benannt. Jetzt eröffneten die Polizisten den Beiden, dass der Vater nicht nur ein Bußgeld und ein mehrmonatiges Fahrverbot zu erwarten hat. Vielmehr bekommt auch der Sohn Schwierigkeiten, weil die Beamten die Führerscheinstelle informieren. Damit wird der Vater als Begleitperson wegfallen.



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