ulm-news.de

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1
Sie sind hier: ulm-news Startseite  Nachrichten

Ulm News, 02.11.2021 14:28

2. November 2021 von Ralf Grimminger
0 Kommentare

Corona-Verordnung: Land regelt 2G-Optionsmodell und Vorgaben für Weihnachtsmärkte neu


Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen, die Ende vergangener Woche in Kraft trat, betreffen vor allen das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Das 2G-Optionsmodell kann nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe - wie nun angekündigt - Mitte der Woche ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Wenn sich ein Betrieb (zum Beispiel ein Restaurant) in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell entscheidet, können nun auch die immunisierten Beschäftigten die Maske abnehmen. Dafür müssen sie ihrem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen – jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann freiwillig entscheiden, ob sie oder er das tun möchte. Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht dazu nicht. Immunisierte Beschäftigte haben jedoch keinen Anspruch darauf, die Maske absetzen zu dürfen – die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber. Hierbei sind die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Hintergrund dieser Änderung ist eine erneute Prüfung der Sachlage in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). Das 2G-Optionsmodell kann generell nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Regelung für Weihnachtsmärkte 

In die neue Verordnung hat die Landesregierung nun eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte aufgenommen. Grundsätzlich gilt auf Weihnachtsmärkten die Maskenpflicht und die Kontaktdatenerfassung. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Kulturbeiträge), dürfen nur von Personen aufgesucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht). In der Alarmstufe gilt die 2G-Pflicht. Für den Besuch von Verkaufsständen, an denen ausschließlich der Warenverkauf stattfindet, ist kein 3G/2G-Nachweis erforderlich. Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen.



Sparkasse NU

Termine & Kino

weitere Termine
Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1
Mai 31

Erste Straße wegen Überflutung im Alb-Donau-Kreis gesperrt
Die Strecke zwischen Illerrieden und Beuren im südlichen Alb-Donau-Kreis war in der Region die erste...weiterlesen


Mai 19

Unfall beim Spurwechsel in Neu-Ulm
Am Samstagmittag gegen 12:30 Uhr befuhr ein 24-jähriger Lkw-Fahrer die Europastraßein Neu-Ulm in...weiterlesen


Jun 01

Pegel von Iller und Donau steigen deutlich an
Die Pegel von Donau und Iller sind in der Nacht auf Samstag in Ulm und Neu-Ulm deutlich angestiegen....weiterlesen


Mai 31

Feuerwehren in Ulm und Neu-Ulm bereiten sich auf Hochwasser vor
Auch in der Region Ulm bereiten sich die Feuerwehren auf ein Hochwasser vor. Von Freitag bis Sonntag sind...weiterlesen


Mai 20

Blank gezogen - Unbekannter langt zu
Eine unangenehme Erfahrung hat eine junge Frau in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der...weiterlesen


Mai 19

Nach der Feier ist vor der Feier: Meister-Spatzen fliegen nach Malle
Erst ein Wolkenbruch beendete am Samstagabend die Party mit mindestens 9000 Fans auf dem Ulmer...weiterlesen


Mai 27

Junger Autofahrer schwer verletzt nach spektakulärem Unfall
Einen Schwerverletzten forderte ein spektakulärer Unfall am Sonntagabend südlich des Elchinger Ortsteil...weiterlesen


Mai 25

Tanzte Harald Schmidt im Ulmer Nachtlokal Aquarium?
Kurz vor der Pause seines Auftritts im Ulmer Zelt fragte Harald Schmidt : „Kann ich hier sitzenbleiben?...weiterlesen



Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1

 
© ulm-news.de, Nachrichten für Ulm und Umgebung   KONTAKT | FAQ | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | Cookie Einstellungen anpassen nach oben