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Ulm News, 15.10.2021 15:28

15. Oktober 2021 von Ralf Grimminger
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Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert


Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert.

 Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer/innen unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Ab 01.01.2022 darf die Gesamtbezugsdauer, auch laufender Arbeitsausfälle, zwölf Monate nicht überschreiten. Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die BA kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.



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