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Ulm News, 23.09.2021 17:50

23. September 2021 von Thomas Kießling
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Verbreitung von Kinderpornografie: Ulmer Polizei durchsucht 17 Wohnungen


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Beschreibung: Die Ulmer Polizei hat 17 Wohnungen wegen Verbreitung von Kinderpornografie durchsucht.

Fotograf: Pixabay

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Im Rahmen einer großangelegten Aktion hat die Ulmer Polizei am Mittwoch insgesamt 17 Wohnungen in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen und im Ulmer Stadtgebiet wegen Verbeitung von kinderpornografischer Inhalte  durchsucht. 

Grundlage dieser Durchsuchungsaktion der Ulmer Polizei sind mehrere unabhängig voneinander geführte Ermittlungsverfahren der Behörden wegen des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte gegen insgesamt 17 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 47 Jahren. Durch umfangreiche Ermittlungen seit Anfang des Jahres erhärtete sich der Tatverdacht der Ulmer Kriminalpolizei gegen diese Personen.
Am Mittwoch stellte die Polizei zahlreiches Beweismaterial sicher. Dabei handelt es sich zum Großteil um Mobilfunkgeräte und Computer, aber auch andere Speichermedien. Die Verbreitung, der Abruf, das Verschaffen sowie der Besitz von kinderpornografischen Inhalten stellen seit dem 1. Juli 2021 Verbrechenstatbestände dar. Doch auch zuvor galt bereits, dass nahezu jeder Umgang mit Kinderpornografie strafbar war und auch streng sanktioniert wird. Die Beschuldigten müssen sich nun für ihre Taten verantworten.
Die Staatsanwaltschaften haben entsprechende Verfahren eingeleitet.
Die Anzahl der beim Polizeipräsidium Ulm registrierten Sexualdelikte erreichte mit 918 Fällen im Jahr 2020 den höchsten Stand seit 10 Jahren. Im Jahre 2019 waren noch 704 solcher Taten zu verzeichnen. Vor allem im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften musste die Polizei im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 83,6 % registrieren: Im Jahr 2020 bearbeitete das PP Ulm 404 solcher Fällen, 2019 waren es noch 220. Dabei werden die meisten Taten über das Internet verübt, häufig über elektronische Medien, wie das Smartphone. Besonders auch im Bereich der Kinderpornografie musste das PP Ulm einen gravierenden Zuwachs verzeichnen: 314 solcher Delikte wurden im vergangenen Jahr registriert. Im Jahr 2019 waren es 137. Auch für das laufende Jahr verzeichnet das PP Ulm einen erneuten Zuwachs im Bereich der Kinderpornografie.
Dass die Zahlen so gestiegen sind, liegt auch daran, dass die Provider zunehmend verpflichtet werden den Behörden Verdachtsfälle zu melden. Diese gemeldeten Fälle wiederum führen zu weiteren Tatverdächtigen, wodurch wiederum mehr Mobilfunkgeräte ausgewertet werden. Darüber hinaus führt die vermehrte Nutzung von Chats zu einem verstärkten Versenden von Fotos -auch von kinderpornografischen Bildern. Oft in Unkenntnis dessen, dass die Leute strafbar handeln, wenn sie Teil einer Gruppe sind, in der solche Bilder kursieren.
Das Polizeipräsidium Ulm hat beschlossen, diesem Bereich der Kriminalität entschlossen entgegenzuwirken: Anfang des Jahres wurde ein spezieller Fachdienst bei der Kriminalpolizei gebildet, in der sich die besonders geschulten Beamten intensiv um den Bereich der Kinderpornografie kümmern. Seit Bestehen dieser Einheit wurden in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Heidenheim, Göppingen und der Stadt Ulm knapp 100 Dursuchungen durchgeführt, bei der hunderte Datenträger wie zum Beispiel PC, Laptop und Mobilfunkgeräte beschlagnahmt wurden. Kinder- und auch Jugendpornografie ist weltweit geächtet. Denn sie zeigt sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, traumatisiert die Opfer solcher Taten weiter und führt zu Nachahmungstaten. Deswegen sollten Darstellungen, die einem im Internet begegnen, konsequent gemeldet werden.
In der digitalen Welt werden Erwachsene, aber auch immer mehr Kinder mit Kinderpornografie konfrontiert: Solche Bilder und Videos zeigen realen sexuellen Kindesmissbrauch und werden in sozialen Netzwerken oder über Messenger wie WhatsApp verbreitet. Die Täter machen sich beim Umgang mit Kinderpornografie die vermeintliche Anonymität des Internets zunutze. Grundsätzlich jedoch kann die Polizei beteiligte Personen identifizi eren - und das strafbare Handeln ahnden. Regelmäßig führt die Polizei zeeigene Recherchen im Internet durch. Diese erfolgen anlassunabhängig als polizeiliche Fahndungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr.
Bei konkreten Hinweisen der Bevölkerung oder anderer Dienststellen sowie bei Anzeigen nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie sollte sich jeder frühzeitig an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dabei kann erfragt werden, wie mögliche Beweise (z.B. auch mit Screenshots von Internetseiten) gesichert werden können. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Menschen im Internet sexuell belästigt werden. Gerade junge Frauen und Mädchen erhalten beispielsweise häufig von Männern unaufgefordert Aufnahmen derer Geschlechtsteile, was ebenfalls strafbar ist. Auch diese Delikte nimmt die Polizei sehr ernst.



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