Ulm News, 15.07.2021 11:33
Wann lohnt sich ein Firmenwagen wirklich?
Ein Firmenwagen ist sicher ein attraktiver Anreiz für Mitarbeiter, dem Unternehmen treu zu bleiben und Leistungen zu erbringen. Kein Wunder, dass viele Geschäftsführer ein Dienstfahrzeug, das auch privat genutzt werden kann, als Bonus bereitstellen.
So verlockend das Angebot auch klingt – Arbeitnehmer sollten genauer hinsehen. Anders als eine Gehaltserhöhung wird der Firmenwagen als geldwerter Vorteil angesehen und muss versteuert werden.
So wird der geldwerte Vorteil versteuert
Arbeitnehmer haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie sie mit dem geldwerten Vorteil umgehen: Zum einen mit der 1-Prozent-Regel oder dem Führen eines Fahrtenbuchs.
Die 1-Prozent-Regel
Bei der 1-Prozent-Regel ist monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zu versteuern. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Erstzulassung. Die tatsächlichen Konditionen spielen somit keine Rolle. Liegt der Listenpreis eines Fahrzeugs bei 30.000 € beträgt der monatlich zu versteuernde Betrag bei 300 €. Außerdem werden die Fahrtkosten von der Wohnstätte bis zum Arbeitsplatz mit 0,03 % pro gefahrenen Kilometer dazugerechnet. Unter diesen Voraussetzungen summieren sich die Aufwendungen schnell.
Durch Zuzahlungen für die private Nutzung oder die Entfernungspauschale lässt sich der geldwerte Vorteil reduzieren. Ein Firmenwagenrechner verschafft eine erste Einschätzung ob und ab wann sich ein Firmenwagen wirklich mit der 1-Prozent-Regel lohnt. Vor allem bei Gebrauchtwagen zeigt sich diese oft als unwirtschaftlich, da immer der ursprüngliche Bruttolistenneupreis zur Berechnung herangezogen wird.
Das Fahrtenbuch
In einem Fahrtenbuch dokumentiert der Fahrer sämtliche Fahrten und trägt ein, ob diese privat oder geschäftlich erfolgten. Hinzu kommen Datum und Kilometerstand je zu Beginn und Ende der Fahrt sowie bei geschäftlicher Nutzung der Zweck und das Ziel der Fahrt. Mit Apps oder Cloudsystemen verwalten Außendienstmitarbeiter ein Fahrtenbuch bequemer und mit geeigneter Software werden die Daten in Echtzeit an die Personalabteilung übertragen. Versteuer wird dann vom Arbeitnehmer der private Anteil. Nutzt ein Fahrer den Wagen überwiegend für berufliche Zwecke, bietet sich die Methode des Fahrtenbuchs an.
Was beeinflusst den geldwerten Vorteil?
Unter anderem erhöhen Sonderausstattungen den geldwerten Vorteil, denn damit liegt der Listenpreis höher. Je nach Antriebsart wird eine Verteuerung zu 1 Prozent, 0,5 Prozent oder 0,25 Prozent angesetzt. Bei Elektro- und Hybridantrieben liegt dieser zum Beispiel nur bei 0,25 Prozent. Letztlich beeinflusst die tatsächliche Häufigkeit der privaten Fahrten den geldwerten Vorteil. Es bleibt immer abzuwägen, wie intensiv ein Arbeiternehmer den Dienstwagen neben der Arbeitszeit nutzt.
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