Ulm News, 10.06.2021 17:00
Alb-Donau-Kreis lockert: Ohne Test in Außengastronomie, Bäder und Geschäfte - Auch Sport-und Kulturveranstaltungen wieder möglich
Der Alb-Donau-Kreis hat - fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 35 - die niedrigste Stufe des Öffnungskonzeptes des Landes Baden-Württemberg erreicht. Am Freitag treten deshalb unter anderem folgende zusätzliche Lockerungen in Kraft.
- Zulässigkeit von privaten Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und
außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder
Genesenennachweis
- Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie,
Veranstaltungen und bestimmte Einrichtungen (wie z.B. Freibäder,
Sportanlagen im Freien)
- Lockerung der Personenbegrenzungen für diverse, im Freien stattfindende
Veranstaltungsformate (Messen, Ausstellungen, Kongresse,
Kulturveranstaltungen, Vereins- und Betriebsversammlungen,
Gremiensitzungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen)
Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Das Eintreten in diese Öffnungsstufe hat
auch keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen. Treffen im
öffentlichen oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
Überschreitet der Alb-Donau-Kreis an drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden.





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