Ulm News, 10.06.2021 12:44
Finanzminister Bayaz: Wir können das Konzert von Herrn Naidoo rechtlich nicht mehr verhindern
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Beschreibung: Xavier Naidoo war zuletzt 2017 mit den Söhnen Mannheims in Ulm. Wegen seines geplanten Konzerts im Juni 2022 im Wiblinger Klosterhof in Ulm gibt es Diskussionen.
Fotograf: Ulmer Pressedienst/Ralf Grimminger
Der Ulmer SPD-Landtagsabgeordnete Martin Rivoir möchte das geplante Konzert im Klosterhof in Wiblingen in Ulm von Xavier Naidoo verhindern oder absagen, weil der Popsänger seit geraumer Zeit mit Verschwörungserzählungen, rechten und rassistischen Äußerungen auffällt. Dr. Danyal Bayaz, neuer grüner Finanzminister von Baden-Württemberg, sieht dafür aber keine Möglichkeit. "Wir können das Konzert von Herr Naidoo rechtlich nicht mehr verhindern," bedauert der Minister.
Der neue grüne Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, der auch für die Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten im Land, und damit auch für das Kloster Wiblingen zuständig ist, versicherte, dass man künftig in die Vermietungsverträge "eine Art Extremismusklausel" aufnehmen werde. Man habe außerdem mehrfach mit dem Konzertveranstalter über das Naidoo-Konzert im Sommer 2022 im Klosterhof in Wiblingen gesprochen, der darauf die Verträge mit dem Naiddo-Management geprüft habe. Demnach sei ein Ausstieg aus dem Vertrag für den Veranstalter nicht möglich, berichtete der Finanzminister des Landes. Dr. Bayaz betonte: "Wir können das Konzert von Herr Naidoo rechtlich nicht mehr verhindern. Auch die jünsten Äußerungen und Verlautbarungen von Herrn Naidoo führen zu keinem anderen Ergebnis". Das bedauere er sehr und "ist für mich persönlich schwer erträglich".
Mit den Antworten von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz zum Konzert von Xavier Naidoo will sich der Ulmer SPD-Landtagsabgeordnete Martin Rivoir aber nicht zufrieden geben. „Es ist unerträglich, dass das Land hier wie das Kaninchen vor der Schlange steht: Im Gegensatz zum grünen Finanzminister bin ich der Meinung, dass der Vertrag mit dem Veranstalter des Naidoo-Konzerts gekündigt werden sollte. Eine Kündigung wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage halte ich durchaus für möglich. Notfalls muss ein Gericht entscheiden, ob das Land für Verschwörungsmystiker eine Bühne bieten muss“, so der Ulmer Landespolitiker. „Um es gleich vorweg klarzustellen: Es geht hier nicht um einen Eingriff in die Freiheit der Kunst oder die Meinungsfreiheit. Diese werden durch unser Grundgesetz geschützt und werden nicht angetastet. Doch auf staatlichen Grundstücken sollte es keine Bühne für rassistische, faschistische, sexistische, antisemitische und frauenfeindliche Texte geben“, erklärte Martin Rivoir.





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