Ulm News, 06.06.2021 14:10
Inzidenz in Ulm seit vier Tagen unter 50 - Lokale demnächst länger geöffnet
Da die 7-Tage-Inzidenz in Ulm seit Donnerstag, 3. Juni, unter 50 liegt, könnten auch hier bald weitere Erleichterungen wirksam werden. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau mit. Beispielsweise ist dann in Ulm der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften bis 1 Uhr nachts gestattet.
Sollte dieser für die Corona-Maßnahmen wichtige Schwellenwert am Montag, 7. Juni, den fünften Tag in Folge unterschritten werden, könnte das Gesundheitsamt dies rechtswirksam feststellen. Nach der am 7. Juni 2021 in Kraft tretenden neuen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg würden dann in Ulm ab Dienstag, 8. Juni, zusätzlich zu den Lockerungen des Unterschreitens von unter 50 die Erleichterungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 unmittelbar gelten, ohne dass der Stadtkreis Ulm zuvor noch den zweiten Öffnungsschritt durchlaufen muss.
- Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
- Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
- Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
- Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
- Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
- Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
- Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
- In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
- Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
- Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.







Highlight
Weitere Topevents




Fulminante Matinee zur Dokumentarfilm-Premiere Nachtclub Aquarium - „Und am Freitag gehen wir ins A.“ - ein Hintergrundbericht
Mehrere kleine Queen-Konzerte – auch zum Mitsingen, eine riesige Gitarren-Torte zum 39. Geburtstag von...weiterlesen

Trauriges Glanzlicht der Woche: Zwei Tote trotz Überholverbot - Hintergründe zum fatalen Unfall auf B 311 bei Öpfingen
Zwei Menschen verloren heute am frühen Donnerstagmorgen bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße...weiterlesen

Glückliches Ende: Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Ulm nach Richard N. aufgehoben
Die am Mittwoch 10.09.25 übersandte Öffentlichkeitsfahndung nach Richard N. aus Göppingen hat sich...weiterlesen

Ein kommendes Glanzlicht: Nachtclub Aquarium Ulm – wo sich Freddie Mercury, Nina Hagen oder Udo Jürgens die Klinke in die Hand gaben
Nun also noch ein Dokumentarfilm zum Buch oder zum Bühnenstück über den legendären Nachtclub in der...weiterlesen

Ein bedrohliches Glanzlicht der Woche: rund 1 Mio. Euro Schaden - Großaufmarsch an Polizei: Haftprüfung der Aktivisten des Einbruchs in Ulmer Firma vor dem Amtsgericht
Eine zweistellige Anzahl vermummte Polizisten begleitete die Tatverdächtigen des Einbruchs bei Elbit zum...weiterlesen

Polizei schießt auf Mann mit Messer
Am Freitagnachmittag mussten Polizisten in Ulm auf einen Mann schießen, der sie mit einem Messer...weiterlesen

Wird auch deftig: diesmal am Berliner Ring: durch Brückensanierungen Behinderungen zu Uni und Klinik
Am Berliner Ring in Ulm werden nach Angaben der Stadt zwei Brückenbauwerke in der Zeit von 8. September...weiterlesen

Zahlreiche Festnahmen durch Terroreinsatzgruppe des LKA - Aktivisten waren bei Ulmer Firma eingedrungen - ein Hintergrundbericht
Noch gibt sich das Landeskriminalamt (LKA) bedeckt zu dem Vorfall am Montagmorgen bei der Böfinger...weiterlesen