Ulm News, 25.05.2021 18:14
Kitas öffnen wieder in Ulm
Ab Mittwoch, 26. Mai, gehen die Kindertageseinrichtungen wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über. Das teilt die Stadt Ulm mit.
Weil die Inzidenzwerte der Coronainfektionen in Ulm seit Montag, 17.05.2021, wieder stabil unter dem kritischen Wert von 165 liegen, dürfen die Ulmer
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ab Mittwoch die
Notbetreuung beenden. Individuelle Ferien und Schließtage finden wie
geplant statt, teilt die Abteilung Kindertageseinrichtungen der Stadt mit.
Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regeln und Hygienevorschriften. Das bedeutet konkret:
- Die Kinder werden in möglichst konstanter Gruppenbesetzung
betreut.
- In der Kindertageseinrichtung gelten die hygienischen Maßnahmen, die in den Schutzbestimmungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) festgehalten sind.
Dazu gehören:
- erhöhte Händehygiene
- regelmäßiges Reinigen der Oberflächen
- regelmäßiges Lüften und
- die Einhaltung eines Mindestabstandes von anderthalb Metern unter Erwachsenen
- Alle nicht in der Kindertageseinrichtung beschäftigten Personen, die die Kindertageseinrichtung betreten, müssen mindestens einen medizinischen Mund/Nasenschutz tragen.
- Bei längeren Gesprächen zwischen ihnen und den pädagogischen
Fachkräften sollten FFP2- / KN95-Masken getragen werden Kita-Kinder dürfen nicht kommen.
- wenn in der Familie des Kindes der Verdacht oder der bestätigte
Fall einer Coronaerkrankung besteht. Sollte sich ein Familienmitglied aufgrund eines Coronaverdachts einer Testung unterziehen, darf die Person die Kindertageseinrichtung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht betreten. Die Familien werden gebeten, das Kind ebenfalls so lange zuhause zu behalten, bis durch ein negatives Testergebnis eine Infektion des
Familienmitglieds ausgeschlossen ist.
_ wenn das Kind Symptome wie Fieber, neu auftretenden trockenen
Husten oder Geschmacksveränderungen zeigt.
Bei Einreise aus einem Risikogebiet gelten die aktuellen gesetzlichen Be-
stimmungen.



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