Ulm News, 26.03.2021 12:28
Pärchen beleidigt Polizeibeamte und leistet Widerstand
Am Donnerstagvormittag teilte eine Frau einer vorbeifahrenden Streife in der Neu-Ulmer Stauffenbergstraße mit, dass sie Zeuge wurde, wie sich ein Mann und ein Frau schlugen.
Anhand der Personenbeschreibung trafen die Beamten das streitende Pärchen in der Offenbachstraße an. Zur Abklärung des Sachverhaltes forderte die Streife das Pärchen auf, stehen zu bleiben. Die 24-jährige Frau widersetzte sich jedoch trotz mehrfacher Aufforderung der Anhaltung, daher hielt ein Polizeibeamter sie am Arm fest. Die 24-jährige Frau und ihr 23-jähriger Begleiter bestritten, eine körperliche Auseinandersetzung gehabt zu haben. Am Nachmittag kam es auf dem Petrusplatz wegen eines verbalen Streites zu einem weiteren Einsatz mit dem Pärchen. Zwei Angestellte der Kommunalen Verkehrsüberwachung sprachen das Paar an, ob alles in Ordnung sei. Daraufhin wurden sie von den Beiden beleidigt. Eine Polizeistreife stellte das Paar dann in der Bahnhofstraße fest. Bereits bei Eintreffen wurden die Beamten von den Beiden lautstark beleidigt. Aufgrund des aggressiven Verhaltens rückten weitere Streifen an. Da die 24-Jährige und ihr 23-jähriger Begleiter nicht zu beruhigen waren und die Beamten weiterhin wüst beleidigten, nahmen die Polizisten beide in Gewahrsam. Dabei leistete der 23-Jährige Widerstand, indem er sich gegen die Mitnahme sperrte. Die Beamten setzten ihn unter Anwendung von körperlicher Gewalt in das Polizeifahrzeug und brachten ihn zur Dienststelle. Nachdem sich die 24-Jährige auf der Dienststelle beruhigen konnte, wurde sie entlassen. Ihr 23-jähriger Begleiter konnte keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen. Der diensthabende Staatsanwalt ordnete daraufhin die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten an. Auch er kam schließlich auf der Dienststelle zur Ruhe und konnte entlassen werden. Gegen den 23-Jährigen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Zudem erstatteten sie gegen beide Personen eine Anzeige wegen Beleidigung.




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