Ulm News, 15.03.2021 14:42
Inzidenzwerte über 100: "Notbremse" im Alb-Donau-Kreis - Corona-Regeln werden wieder verschärft
Die 7-Tage-Inzidenzwerte im Alb-Donau-Kreis liegen seit Tagen über dem Wert von 100. Deswegen tritt im Alb-Donau-Kreis die "Notbremse" in Kraft und es werden ab Mittwoch wieder einige Lockerungen zurückgenommen. Ab Mittwoch gilt für den Handel wieder das Prinzip "Click & Collect", also Einkaufen nur nach bestellung. Museen und Galerien müssen schließen, ebenso wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Sportanlagen für den Amateursport. Offen bleiben im Alb-Donau-Kreis Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte sowie Frisöre. Stand 14. März war die Inzidenz in Ulm bei 56 und im Alb-Donau-Kreis bei 116.
Basis sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte im Alb-Donau-Kreis, die seit dem vergangenen Donnerstag in Folge über der Marke von 100 liegen. Damit werden zahlreiche, seit dem 8. März für das Kreisgebiet geltenden Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. Dies gilt ab kommendem Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor. Die Entscheidung trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheitsamts, nach einer aktuellen Lagebewertung. Auch am gestrigen Sonntag lag die 7-Tage-Inzidenz für den Alb-Donau-Kreis über 100 / 100.000 Einwohner (109,1 / Lagebericht Landesgesundheitsamt). „Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist anhaltend hoch und diffus. Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisieren. Deshalb müssen wir die Öffnungsschritte für das ganze Kreisgebiet zurücknehmen“, begründete Landrat Heiner Scheffold die Maßnahme.
Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, sowie auf Corona-Fälle in verschiedenen Betrieben. Alles dies belege ein diffuses Infektionsgeschehen.
Landrat Heiner Scheffold: „Es ist mit bewußt, dass dies gerade für die betroffenen Einzelhandelsbetriebe wenig erfreuliche Nachrichten sind. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektionslage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung permanent und genau beobachten und situationsangepasst reagieren.“ Die Feststellung der Überschreitung der 100 / 100.000 - Inzidenz durch das Gesundheitsamt erfolgt heute (Montag, 15. März 2021) durch öffentliche Bekanntmachung auf der Webseite des Landratsamts und tritt zwei Tage nach der Veröffentlichung, also ab kommendem Mittwoch in Kraft.
Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen
- Ab 17. März 2021 ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor.
- Schließen müssen Museen und Galerien.
- Gleiches gilt für körpernahe Dienstleitungen, wie Kosmetik-, Nagel-,
Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
- Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und
Freizeitindividualsport.
- Ansammlungen und private Treffen von Personen sind dann nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
Nicht betroffen von den Einschränkungen sind
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
- Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte
nicht betroffen.
- Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur bzw.
Bartschneiden anbieten.
- Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von
diesen Regelungen betroffen.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt
getroffenen Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen und die Infektionen weiter steigen, könnte durch das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügt werden.
Sollte, im Gegenzug, die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Alb-Donau-Kreis wieder unter 100 je 100.000 Einwohner liegen, würde das Gesundhitsamt dies rechtwirksam feststellen. Die jetzt getroffenen Beschränkungen würden dann wieder zurückgenommen werden.
Die Corona-Verordnung gibt vor, dass das Gesundheitsamt bei der regelmäßigen Überprüfung die Inzidenzwerte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzlich getrennt zu betrachten hat.










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