Ulm News, 23.02.2021 12:47
Baden-Württemberg regelt Entschädigung für Schülermonatskarte Januar
Das Land Baden-Württemberg regelt Entschädigungen für die nicht genutze Schülermonatskarte Januar. Außerdem kann die Schülermonatskarte März bis einschließlich 15. März aus dem Sekreteriat abgeholt werden.
Das Land Baden-Württemberg hat jetzt eine Entscheidung getroffen, wie Familien entlastet werden sollen, nachdem die Schülermonatskarten vom Januar und teilweise auch die vom Februar nicht genutzt werden konnten. Demnach zahlt das Land den Eigenanteil für den Monat April, sofern die Schülermonatskarte für den Monat März abgenommen wird.
Abholung der Schülermonatskarten März
Die Schülermonatskarten März, die noch nicht an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden, befinden sich derzeit zusammen mit den restlichen Karten des Schuljahres in den Schulsekretariaten. Sie liegen dort wie üblich zur Abholung bereit (zur Info: Die Schülermonatskarten werden in zwei Schüben erstellt: ‚September-Februar‘ und ‚März-Juli‘). Wegen der unklaren Situation hinsichtlich der Öffnung der Schulen besteht noch bis einschließlich 15.3.2021 die Möglichkeit, sich die Märzkarte im Schulsekretariat zu besorgen. Danach wird die nicht abgeholte Märzkarte storniert und nicht berechnet - eine Kostenübernahme der Monatskarte April durch das Land Baden-Württemberg kann dann nicht mehr erfolgen.
Zwei Hinweise zu dieser Regelung sind wichtig: Muss ein Schüler z.B. am 15. März die Schule wieder besuchen, die Märzkarte liegt aber noch im Sekretariat, so wird das morgens bei der Hinfahrt im Rahmen der Fahrscheinprüfung beim Einstieg entsprechend berücksichtigt; Wer seine Märzkarte nicht bis zum 15.3.2021 abholt, aber später im März noch Präsenzunterricht besuchen muss, kann sich dafür – je nach Nutzungsdauer –Schülermonatskarten, Wochenkarten oder Einzelfahrscheine, bzw. Tageskarten an einem Fahrscheinautomaten oder beim Busfahrer (nicht SWU Verkehr) besorgen; eine Entschädigungsleistung des Landes in Form des Eigenanteils für die Aprilkarte wird dann nicht gewährt.
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