Ulm News, 08.02.2021 16:27
Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die landesweite nächtliche Ausgangssperre in Baden-Würrtemberg aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben. Begründet wurde das Urteil mit der erheblich verbesserten Infektionslage im Land. Die Ausgangssperre soll offiziell letztmals in der Nacht auf Donnerstag gelten. Das Gericht setzt mit dem Urteil auch auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Denn die Kontaktbeschränkungen in privaten und öffentlichen Räumen gelten weiterhin.
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die coronabedingten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben. Das geht aus einem am Montag verkündeten Beschluss des Gerichtshofs hervor. Die Richter gaben mit der Eintscheidung einer Klägerin aus Tübingen Recht. Demnach gilt die bisherige Ausgangsbeschränkung offiziell zum letzten Mal von Mittwoch auf Donnerstag von 20 bis 5 Uhr. Das Gericht begründet die Entscheidung mit der erheblich verbesserten Pandemie- und Infektionslage und den stark gesunkenen Infektionszahlen im Land. Demnach sei die Verhaltnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Deshalb sei die Ausgangsbeschränkung nicht mehr angemessen. Die Landesregierung kündigte an, das Urteil umsetzen und bestmöglich zu gestalten.






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