Ulm News, 03.02.2021 17:15
Grüne: Ortschaftsräte bei Bebauungsplänen besser beteiligen
in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Ulm am Dienstag wurde das Baugebiet Hagäcker behandelt. Der Unmut in Einsingen über die Entwicklung ist groß, und für die Fraktion der Grünen "völlig nachvollziehbar". Die Grünen regen an, "eine umfassendere Beteiligung der Ortschafträte auch bei anderen Bebauungsplänen einzusetzen, bei denen Grundstücke über 400 Quadratmeter für Einzelbauherrschaften vorgesehen sind".
Die Kombination aus großen Grundstücken und sehr lockerem Baurecht führt dazu, dass Häuser entstehen, "die mit einem Einfamilienhaus wenig bis nichts zu tun haben", schreibt Grünen-Stadtrat Michael Joukov-Schwelling.
Das Baurecht ermöglicht es, weil es sowohl rechtlich möglich ist, vier Wohneinheiten je Grundstück zu verwirklichen, nämlich zwei Doppelhaushälften mit je einer Einliegerwohnung, als auch ein gesamtes Stockwerk als „Abstellraum“ zu deklarieren in der klaren Absicht, später weitere Wohneinheiten daraus zu machen.
Der Einsinger Ortschaftsrat hat mehrfach die Bereitschaft erklärt, auch Geschosswohnungsbau in der Ortschaft zuzulassen, mehr noch, sie zu begrüßen. "Diese Haltung finden wir angesichts des derzeitigen Wohnungsmarks vorbildlich. Aber wir verstehen den Wunsch, dabei planerisch „mitgenommen“ zu werden, was das Baurecht nicht ermöglicht, weil eben fast „alles geht“, so Joukov.
Der Bauausschuss hat sich einstimmig dagegen entschieden, den Bebauungsplan zu ändern, weil ein Bebauungsplan als Instrument ein deutlich „stumpferes Schwert“ ist als der privatrechtliche Kaufvertrag. Laut Joukov gab es von allen Fraktionen den klaren Auftrag an die Liegenschaftsverwaltung, davon Gebrauch zu machen. "Um das zu formalisieren, beantragen wir: Die Kaufverträge für ausstehende Baugrundstücke werden im Baugebiet Hagäcker künftig erst beurkundet, nachdem der Ortschaftsrat in einer (wenn rechtlich möglich öffentlichen) Sitzung einen genehmigungsfähigen Bauantrag für das jeweilige Gebäude präsentiert bekommt und ggf. Nachverhandlungen und Umplanungen des Gebäudes anregen kann. Die präsentierten Pläne werden zum verbindlichen Teil des Kaufvertrags und es werden angemessene Geldstrafen für die Nichteinhaltung vorgesehen. Die gesamte Kubatur unterliegt einer vertraglichen Beschränkung, die von der Abteilung SUB als „gebäudetypisch“ eingeschätzt wird", heißt es in dem Antrag.
Bisher wurde dieses Instrument nicht angewandt, "weil es bei einem „typischen“ Einfamilienhaus/Doppelhaus keine Notwendigkeit dazu gab, diese hielten sich im Rahmen des üblichen". Nachdem der Baugrund immer knapper werde, und die Gebäude anders ausfallen, müsse sichergestellt werden, dass auf den indirekt subventionierten Grundstücken für Familien keine Investitionsobjekte entstehen.
Die Ulmer Grünen regen daher an, die oben skizzierte umfassendere Beteiligung der Ortschafträte auch bei anderen Bebauungsplänen einzusetzen, bei denen Grundstücke über 400 m2 für Einzelbauherrschaften vorgesehen sind (sofern diese trotz Baulandknappheit weiterhin angeboten werden).









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