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Ulm News, 20.01.2021 23:38

20. January 2021 von Thomas Kießling
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Bedürftige erhalten kostenlose FFP2-Masken vom Freistaat


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Beschreibung: Weiterverteilung der FFP2-Masken an die Kommunen: Mitarbeiter im Landratsamt beim Beladen des Wagens mit den Masken, welche an die Kommunen ausgefahren wurden. Foto: Landratsamt Neu-Ulm/Kerstin Weidner

Fotograf: Landratsamt Neu- Ulm/Kerstin Weidner

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 Seit Montag, 18. Januar 2021, müssen in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden. Ebenso müssen Kunden beim Einkaufen jetzt zur FFP2-Maske greifen. Dies gilt für Personen ab ihrem 15. Geburtstag. 

In der ersten Woche gibt es eine sogenannte „Kulanzwoche“. Das heißt, dass bei Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht noch keine Bußgelder verhängt werden. Für besonders bedürftige Personen stellt der Freistaat Bayern zunächst FFP2-Masken zur Verfügung. So sollen Personen ab 15 Jahren zunächst fünf dieser Masken erhalten.
Dazu gehören: Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Obdachlose und Nutzer von Tafelläden Wer berechtigt ist, erhält vom Jobcenter oder vom Fachbereich Soziales des Landratsamts in den nächsten Tagen ein Schreiben. Dieses ist als Nachweis bei der Abholung der Masken bei der jeweiligen Kommune vorzuzeigen.
Personen, die einen Tafelladenausweis haben, sind gebeten, diesen ebenfalls mitzubringen. Rund 26.000 Masken werden ausgegeben. Ein weiteres Kontingent an FFP2-Masken sieht der Freistaat Bayern für pflegende Angehörige vor.
Ab Montag, 25. Januar, kann jede Hauptpflegeperson drei Schutzmasken bei ihrer Kommune abholen. Als Nachweis reicht es aus, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der Person hervorgeht, die betreut wird. Hier sind ca. 13.500 Masken vorgesehen. Den Transport der Masken vom Freistaat in den Landkreis Neu-Ulm hat das Technische Hilfswerk (THW) übernommen. Das Landratsamt kümmert sich aktuell um die Weiterverteilung an seine Landkreiskommunen. In der jeweiligen Kommune können dann die berechtigten Personen ihre Masken abholen. „Es ist dringend geboten, bedürftigen Personen und Pflegenden Masken kostenfrei zu überlassen. Es geht uns um eine schnelle Verteilung und möglichst einfache Ausgabe“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. „Für das gute Zusammenwirken danke ich unseren Landkreiskommunen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass wir mit Gemeinsinn gut durch die Krise kommen und Herausforderungen auch kurzfristig gut bewältigen. Außerdem ein ganz großes Dankeschön an alle Beteiligten sowie Helferinnen und Helfer, welche die Aktion möglich gemacht haben.“
Auch die Schulen haben diese Woche eine Lieferung an FFP2-Masken vom Freistaat bekommen. Rund 6000 Masken hat das Schulamt portioniert und das Landratsamt hat die Verteilung an die Schulen übernommen. Damit erhält jede Schule einen Vorrat für besondere Situationen, wodurch ein besserer Schutz des Personals gewährleistet wird.
Aktuell werden die Masken an vielen Schulen in der Notbetreuung eingesetzt. 



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