Ulm News, 15.01.2021 12:54
Neue Zutrittsregelungen am Universitätsklinikum Ulm
Zutritt für Besucher*innen nur noch mit negativem Coronatest und FFP2 Maske möglich.
Gemäß der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 08. Januar ist das Universitätsklinikum Ulm verpflichtet, die Zutrittsregelungen zur Klinik zu verschärfen. Die Änderungen gelten für alle baden-württembergischen Krankenhäuser und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Der Zutritt zum Universitätsklinikum Ulm für Besucher*innen, die die Klinik derzeit ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung betreten dürfen, und externe Personen ist daher seit Montag, 11. Januar nur noch mit negativem Antigen- oder PCR-Test und FFP2 Maske (ohne Ventil) möglich. Besucher*innen werden gebeten, den Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test zu ihrem Besuch mitzubringen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden. Eine Durchführung der Tests vor Ort am Universitätsklinikum Ulm ist nicht möglich. Für externe Dienstleister gelten ebenfalls entsprechende Regelungen.
Seit Ende Oktober 2020 sind Besuche am Universitätsklinikum Ulm nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich. Personen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung zu einem Besuch berechtigt sind, müssen entsprechend der neuen Vorgaben ab sofort einen negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie Begleitpersonen von ambulanten und stationären Patient*innen.
Die Maßnahme betrifft nur den Bereich der Krankenversorgung des Universitätsklinikums Ulm. Verwaltungsgebäude, Technikzentralen und Baustellen in abgesperrten Bereichen sind nicht von der Änderung betroffen.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter www.uniklinik-ulm.de/coronavirus.




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