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Ulm News, 28.11.2020 15:17

28. November 2020 von Ralf Grimminger
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Parkvergehen werden strenger kontrolliert


Wer entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Fahrbahnseite parkt, riskiert ein Bußgeld. Darauf weist die Stadt Ulm hin - und erinnert daran, dass seit Sommer im Ulmer Stadtgebiet strenger kontrolliert wird. 

Die Bußgeldbehörden der Kommunen in Baden-Württemberg haben im Frühsommer Post aus dem Landesverkehrsministerium erhalten: Verstöße im ruhenden Verkehr seien konsequent zu ahnden, um gefährdendes Parken einzudämmen. In dem ministeriellen Erlass heißt es u.a. "Wenn der Gesetzgeber einen Bußgeldtatbestand setzt, missbilligt er das beschriebene Verhalten und verlangt grundsätzlich eine Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit." Das hat auch Auswirkungen auf Ulm, wo die Bürgerdienste in der Vergangenheit in Einzelfällen kulant mit Parkrechtsverstößen umgegangen sind - wenn diese augenscheinlich nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten. Seit Mitte Mai wird daher zwar nicht mehr, aber strenger kontrolliert. Darauf weisen die Bürgerdienste jetzt erneut hin. Besonders im Fokus des Ministeriums steht das Parken auf der linken Fahrbahnseite, sprich: entgegen der Fahrtrichtung. Es gilt als riskant, da der Autofahrer mit seinem Fahrzeug beim Ein- und Ausparken in den Gegenverkehr fahren oder Rangiermanöver durchführen muss. Wer entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Fahrbahnseite parkt, riskiert ein Bußgeld. Schlimmer noch: Werden durch das haltende oder parkende Fahrzeug Zufahrten blockiert oder andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Dann fallen zusätzlicher Aufwand und weitere Kosten an. Nur in zwei Fällen ist Linksparken erlaubt: wenn auf der rechten Straßenseite Schienen verlaufen und in genügend breiten Einbahnstraßen, wo es ja keinen Gegenverkehr gibt.



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