Ulm News, 21.10.2020 12:41
Maskenpflicht aufgrund der Corona-Pandemie in weiten Teilen der Ulmer Innenstadt und Parkhäusern
In Ulm gilt seit Montag die Regel, überall dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabstand zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann. Das heißt zum Beispiel in den Ulmer Fußgängerzonen, zu denen auch der Münsterplatz gehört. Die Maskenpflicht gilt nun auch auf den meisten anderen Plätzen in der Innenstadt, im Fischerviertel, im Bereich des Donauufers, auf dem Ulmer Wochenmarkt und auf den Wochenmärkten in den Stadtteilen sowie in den städtischen Parkhäusern. Die bereits bestehende Maskenpflicht in Bussen, Straßenbahnen und an Haltestellen besteht unvermindert fort.
Auch städtische Dienststellen dürfen seit Montag nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftigten gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn sie im Dienstgebäude unterwegs sind. So sieht es eine Dienstanweisung der Stadtspitze vor, die inzwischen die höchste Pandemiewarnstufe ausgerufen hat.
Die städtische Parkbetriebsgesellschaft PBG hat im Rahmen ihres Hausrechts inzwischen ebenfalls festgelegt, dass in ihren Parkhäusern, insbesondere in den Treppenhäusern und Kassenhallen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Die erweiterte Maskenpflicht ist Bestandteil der Verordnung, die die Landesregierung am Sonntag, 18. Oktober, erlassen hat, nachdem die Zahl der Neuinfektionen in zahlreichen Städten und Gemeinden im Land den kritischen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat.







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