Ulm News, 29.04.2020 17:00
Noerenberg, Albsteiger und Freudenberger fordern Öffnung von Geschäften in Einkaufszentren
Beschreibung: Gerold Noerenberg, Katrin Albsteiger und Thorsten Freudenberger fordern die Öffnung von Läden in Einkaufszentren
Fotograf: Pixabay CCO
Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg, seine Nachfolgerin Katrin Albsteiger und Thorsten Freudenberger, Landrat des Landkreis Neu-Ulm, richten sich mit einem eindringlichen Appell an die Bayerische Staatsregierung. Sie fordern die Öffnung von Geschäften in Einkaufszentren im Freistaat.
Ladengeschäfte mit einer Größe bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen in Bayern seit Montag, 27. April, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die Verordnung der Landesregierung schließt bei dieser Regelung jedoch Geschäfte in Einkaufszentren nach wie vor aus. Nur, wenn es sich um Geschäfte handelt, die in der entsprechenden Verordnung genannt und als wichtig für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger beurteilt werden, dürfen diese auch innerhalb von Einkaufszentren öffnen. Dies stellt viele Einzelhändler vor große Herausforderungen.
Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg, seine Nachfolgerin Katrin Albsteiger, auch Schatzmeisterin sowie Mitglied des CSU-Parteivorstands, und Landrat Thorsten Freudenberger richten sich daher mit einem eindringlichen Appell an die Bayerische Staatsregierung: „Wir sehen hier eine enorme Ungleichbehandlung von Einzelhandelsgeschäften innerhalb von Einkaufszentren gegenüber Läden in Einkaufsstraßen“, so die drei Politiker. Es sei absolut unverständlich, weshalb Geschäfte in Innenstädten oder Einkaufsstraßen wieder öffnen dürfen, in Malls wie der Neu-Ulmer Glacis-Galerie, aber nicht.
Die drei CSU-Politiker fordern daher die Regierung und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dazu auf, die Verordnung anzupassen: „Wenn die maximal zulässige Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nicht überschritten wird, die Kundenzahl in den Geschäften beschränkt werden kann und Hygienekonzepte sowie Abstandsregeln beachtet und umgesetzt werden, dann müssen Läden in Einkaufszentren dasselbe Recht auf Öffnung haben, wie Geschäfte außerhalb. Alles andere widerspricht einer Gleichbehandlung“.
Noerenberg, Albsteiger und Freudenberger geben mit Blick auf die derzeitige Lage zu bedenken: „Sollte es hier keine Anpassung der Verordnung geben, stehen nicht nur Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern auch persönliche Existenzen. Und das nicht nur in der Stadt und dem Landkreis Neu-Ulm, sondern bayernweit“.
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