Ulm News, 29.04.2020 11:36
Ausgangsbeschränkung gilt auch in der Freinacht
In der Nacht auf Freitag, 1. Mai, findet die traditionelle „Freinacht“ statt.
Diese wird erfahrungsgemäß im Rahmen des Brauchtums dazu genutzt, Scherze und Streiche zu spielen. Die Bräuche um die Freinacht sind in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Pandemie nicht zulässig, teilt die neu-Ulmer Polizei mit.
Allerdings kommt es alljährlich auch zu Straftaten sowie Sicherheits- und Ordnungsstörungen, welche die körperliche Unversehrtheit von Menschen gefährden können bzw. erhebliche Sachschäden nach sich ziehen. Im Jahr 2019 wurde die Polizei im PP Schwaben Süd/West zu insgesamt 136 Einsätzen mit Bezug zur Freinacht gerufen, hierunter vorrangig Sachbeschädigungen und Ruhestörungen.
Streiche spielen und Freunde treffen in der Freinacht
Die Bräuche um die Freinacht sind in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Pandemie nicht zulässig. Auch in der Freinacht und am 1. Mai gelten die Ausgangsbeschränkung und die übrigen Regeln der Rechtsverordnung zum Infektionsschutz.
Der Grund für das Verlassen der Wohnung anlässlich der Freinacht ist für viele gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn treiben und Streiche spielen“ oder sich mit Freunden beispielsweise zum Biertrinken zu treffen. Gerade dies ist in Zeiten der Pandemie aber nicht geboten, Gruppenbildungen sind zu vermeiden.
Traditionelles „Maierln“
Das traditionelle „Maierln“ ist grundsätzlich nicht verboten. Das Aufstellen eines kleinen Birkenbaums vor dem Haus seiner/s Angebetete/n ist als Bewegung an der frischen Luft zu sehen und daher grundsätzlich zulässig. Allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder Angehörigen des eigenen Hausstandes. Eine Gruppenbildung soll auch hier vermieden werden, auf die Abstandsgebote ist zu achten.
Die Polizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch in der Freinacht an die Regeln im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie zu halten und insbesondere die eigene Wohnung nur mit triftigem Grund zu verlassen und auch nur wenn notwendig und unaufschiebbar. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei die Eltern, auch ihre Kinder dementsprechend aufzuklären. Die Polizeibeamtinnen und -beamten des PP Schwaben Süd/West überwachen auch in der Freinacht die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung.



Highlight
Weitere Topevents
Da`s nix wird mit Continental: Stadt Neu-Ulm kauft Gewerbegrundstück im Illerpark zurück
Die Stadt Neu-Ulm hat das im Jahr 2019 an die Continental AG veräußerte Gewerbegrundstück im Bereich...weiterlesen
SEK der Polizei bei Erbach im Einsatz - und rammt Kleintransporter mit Verdächtigem von der Straße
Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) hat am Samstagabend bei Erbach einen Mann festgenommen. Nach einer...weiterlesen
Baustellen-Update für Ulm: B10 mit nächtlicher Vollsperrung und viele weitere Arbeits-Punkte
Das Baustellen-Update für kommende Woche ist wieder sehr umfangreich, unter anderem zur...weiterlesen
Steht der Bitcoin vor einem Comeback?
Rückblickend waren besonders die Entwicklungen des Bitcoins geprägt von vielen Extremen. Letztlich waren...weiterlesen
Hintergründe zum SEK-Einsatz werden nun klarer: SEK nimmt 43-Jährigen fest
Ein 43-jähriger Mann ist am Samstagabend in Erbach von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) festgenommen...weiterlesen
Ulm feiert Abschied von der Brücke - und tausende Besucher Kommen - größtes Projekt seit dem Münsterbau - und der ging rund 500 Jahre
Tausende kamen am Sonntag nach Ulm um den beginnenden Abriss der Wallstraßenbrücke und des...weiterlesen
Wallstraßenbrücke im Ulmer Blaubeurer Ring/B10 wird scheibchenweise abgetragen
Die Wallstraßenbrücke und die Blaubeurer-Tor-Brücke sind seit vergangener Woche in Fahrtrichtung...weiterlesen
Tragischer Unfall: Fußgänger tödlich verunglückt
Zu einem tragischen Unfall ist es auf der Landesstraße zwischen Holzhausen und Unterberken gekommen. Ein...weiterlesen



schließen






