Ulm News, 14.04.2020 13:18
Rechnung für jeden: Es gilt die Belegausgabepflicht
In Deutschland gab es bis vor kurzem noch viele Geschäfte und Dienstleister, bei denen man es nicht gewohnt war, eine Rechnung zu erhalten. Wer in Ulm zum Friseur geht oder beim Bäcker ein Brot abholt, hat dafür selten einen Kassenbon erhalten.
Das ist nicht unüblich, denn vor allem kleine Betriebe mit günstigen Produkten hatten oftmals ihre eigenen Verkaufslisten erstellt und damit noch per Hand ihren Umsatz berechnet. Mit der neuen Vorschrift seit dem 1. Januar ist dies allerdings nicht mehr möglich. Jetzt heißt es: Rechnung für alle!
Die Kassenversicherungsverordnung 2020
Die neue Verordnung ist mit dem ersten Tag des Jahres in Kraft getreten und soll nun dabei helfen, dem Finanzministerium einen besseren Überblick zu verschaffen und dafür sorgen, dass jeder Verkauf richtig versteuert wird. Um die Ausgabepflicht zu erfüllen, benötigen die Unternehmen jedoch die passenden Kassensysteme, die allen Auflagen genau entsprechen. Viele Ladenbesitzer setzen daher mittlerweile auf digitale Systeme, die besonders leicht angepasst werden können, um auch bei späteren Veränderungen kein neues Gerät zu benötigen. Dabei gibt es heute einige Systeme die auf iPads oder Tablets laufen und jederzeit mit einer unterschiedlichen Software bespielt werden können. Dazu benötigt es dann noch eine Druckerlösung, welche die Bons schnell und korrekt ausdrucken kann. Auch das Versenden von Rechnungen per E-Mail ist laut der Verordnung erlaubt, es sollten jedoch beide Möglichkeiten für Kunden angeboten werden.
TSE – Was bedeutet das?
Die Abkürzung TSE steht für eine technische Sicherheitseinrichtung, die in den Kassen installiert werden muss, um eine lückenlose Rückverfolgung aller Verkäufe zu garantieren. TSE muss daher seit dem 1. Januar 2020 bei jeder Kasse aktiviert sein. Unternehmer können sich aussuchen, ob sie diese TSE als Hardware an ihre Registrierkasse anschließen möchten oder lieber auf eine Cloud-Lösung zurückgreifen. Mit einer TSE Kasse, wie sie beispielsweise Tillhub anbietet, sind beide Möglichkeiten jedoch problemlos umsetzbar. Auf dem Kassenbon wird dann sogar eine lange Liste an TSE Daten gedruckt. Dabei erhält jeder Bon eine Signatur sowie eine Nummer, mit der der Einkauf zurückverfolgt werden kann. Es ist besonders wichtig, diese neue Regulierung strikt einzuhalten, da für Unternehmer ansonsten hohe Geldstrafen drohen können. Mit einem digitalen Kassensystem ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ulmer Unternehmer – Was bedeutet das?
In Ulm gibt es noch viele kleine Unternehmen, die bisher oftmals Rechnungen per Hand geschrieben oder gar keine Bons verteilt haben. Das ist in einigen Branchen lange Zeit gang und gäbe gewesen und hat nichts damit zu tun, dass Einkäufe nicht versteuert wurden. Stattdessen hatten viele kleine Läden eigene handgeschriebene Verkaufslisten, von denen sie sich jetzt allerdings verabschieden müssen. Mit der neuen Regulierung soll eine digitale Vereinheitlichung entstehen, die einfach einsehbar ist und Fehler vermeidet. Die Umstellung ist für den kleinen Schuster oder Bäcker in Ulm vielleicht erstmals ungewohnt, bringt jedoch eine enorme Zeitersparnis. Viele der digitalen Kassensysteme bringen auch andere praktische Features mit sich. Eine Analyse anhand von übersichtlichen Grafen kann z. B. nach jedem Verkaufsmonat erstellt werden und hilft dabei, neue Verkaufs- und Marketingstrategien aufzustellen. Und selbst Kunden- und Mitarbeiterprofile können hier angelegt und verwaltet werden.
Seit dem 1. Januar sind alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet, Kassenbons auszuteilen und eine technische Sicherheitseinrichtung für ihre Kassensysteme zu verwenden. Für viele kleine Unternehmen ist das zunächst eine große Umstellung, die Digitalisierung bringt jedoch auch viele Vorteile mit sich.










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