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Ulm News, 03.04.2020 14:09

3. April 2020 von Thomas Kießling
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Abfallentsorgung in Zeiten von COVID-19 im Landkreis Neu-Ulm


Nach den Hinweisen des Bundesumweltministeriums und des Robert-Koch-Instituts sollen in privaten Haushalten, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, neben Restmüll ausnahmsweise auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt werden. Darüberhinaus gelten weitere Regelungen, über die der Abfallwirtschaftsbetriebs Weißenhorn informiert. 


Diese Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben. Einzelgegenstände wie z. B. Taschentücher dürfen nicht lose in die Abfalltonnen geworfen werden. Die Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände sind immer in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse zu verpacken. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Krankheitsende und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle anderen privaten Haushalte, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts. Beachten sie bitte unbedingt bei der Entsorgung von Kartonagen über die Papier-Depotcontainer, dass sie die Kartonagen zerkleinern, bevor sie diese in die Papier-Depotcontainer stecken. Ansonsten kann ein sperriger Karton den gesamten Container blockieren und weitere Papiereinwürfe unmöglich machen.
Davon unabhängig stellt das Abstellen von Kartonagen oder anderen Abfällen neben dem Container eine Ordnungswidrigkeit dar und sollte unterlassen werden. Bitte, soweit es möglich ist, Abfälle vermeiden und die Abfallentsorgung dadurch unterstützen, dass die vorhandenen, getrennten Abfallerfassungssysteme genutzt werden.
Für die Öffnungszeiten des Müllheizkraftwerks und des Entsorgungs- und Wertstoffzentrums (EWW) in Weißenhorn gibt es bis auf Weiteres Einschränkungen für die direkte Anlieferung von privaten Abfällen. Für dringende Notfälle bei der Entsorgung privaten Sperrmülls ist das EWW in der Zeit von Montag bis Freitag von 13:00 bis 15:30 Uhr mit vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 07309 - 878-1204) unter Nennung des Notfalls geöffnet. Bei der Anlieferung wird darum gebeten, den notwendigen Abstand einzuhalten und die Entsorgungsregelungen zu beachten.



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