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Ulm News, 02.04.2020 11:59

2. April 2020 von Ralf Grimminger
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Abstand halten auf dem Wochenmarkt und in Parks


 Polizei und Stadtverwaltung in Ulm blicken besorgt auf das kommende Wochenende. Angesichts der guten Wetterprognose erwarten sie trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie wieder mehr Besucherinnen und Besucher in der Ulmer Innenstadt, beispielsweise auf dem Wochenmarkt, und in den Grünanlagen. 

Sorgen bereitet insbesondere der Wochenmarkt. Auch deshalb, weil er von vielen älteren Menschen besucht wird, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus potentiell gefährlicher ist.  
Die Ulm-Messe, als Organisatorin des Marktes, hat alles getan, um Marktbetrieb und Sicherheitsanforderungen unter einen Hut zu bringen: Die Bänke auf dem Münsterplatz wurden abgebaut, die Stände weiter auseinandergezogen, "Extraauslagen" untersagt und Wege verbreitert. Zusätzlich werden Messe-Mitarbeiter während der gesamten Marktzeit auf dem Münsterplatz für die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände sorgen. "Jetzt liegt es an den Marktbesucherinnen und  -besuchern", sagt Ulm-Messe-Chef Jürgen Eilts. Auch wenn er die Leute verstehen könne, aber "das samstägliche Marktschwätzle geht gerade eben nicht". Schlimmstenfalls, so Eilts, müsse ansonsten der Markt am Karsamstag verkleinert werden, was er aber unbedingt vermeiden wolle "im Interesse der Beschicker und der Kundschaft".
Das Angebot sei wie immer ausreichend, versichert Eilts, und "der Markt ist von 7 bis 14 Uhr geöffnet – also Zeit genug, dass sich jeder versorgen kann".   Bewegung an frischer Luft ist erlaubt und sicher ein gutes Mittel, um auch Kopf und Seele etwas auszulüften.

Strenge Auflagen 

Trotzdem gelten weiterhin strenge Regeln zum Schutz der eigenen wie der Gesundheit anderer: Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen zusammen aufhalten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ansonsten darf eine Einzelperson mit höchstens einer weiteren Person zusammen sein, jedoch nur in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt.
Was vielen nicht bewusst ist: Einschränkungen gelten auch für den privaten Bereich, also beispielsweise für das "Angrillen" im eigenen Garten. Dort dürfen es maximal fünf Personen sein, es sei denn, es handelt sich um zusammen lebende Familienangehörige. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von mehreren hundert Euro, selbst Haftstrafen sind in schweren Fällen möglich.  

Kontrollen angekündigt

Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden mit robustem Kräfteeinsatz streng kontrollieren und konsequent sanktionieren. Zugleich setzen die Behörden weiterhin auf  Einsicht und Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und appellieren: "Alle Schutzmaßnahmen, die wir ergreifen, funktionieren nur, wenn Sie sich an die Regeln halten. Es liegt in Ihrer Verantwortung! Halten Sie Abstand.“



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