Ulm News, 31.03.2020 13:17
Platzverweise, Ruhestörung und Verstöße gegen Kontaktverbot
Platzverweise, Ruhestörung und Verstöße gegen das Kontaktverbot mussten Polizisten am Montag im Landkreis Neu-Ulm ahnden.
In Neu-Ulm stellte am Montagabend gegen 17.40 Uhr eine Streife der Polizeiinspektion Neu-Ulm in der Schillerstraße drei junge Männer fest, die nebeneinander auf dem Gehweg stadteinwärts gingen und die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern missachteten. Sie wurden über die derzeit geltenden Vorschriften belehrt. Um 19 Uhr wurde ein 20-jähriger Mann aus Illertissen in einer Flüchtlingsunterkunft in der Reuttier Straße angetroffen. Er teilte mit, dass er einen Freund besucht hatte. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt.
Am Montagabend gegen 21.15 Uhr wurden Beamte zu einer Ruhestörung in ein Mehrfamilienhaus in die Karlsbader Straße gerufen. Am Einsatzort stellten die Beamten laute Musik bei geöffnetem Fenster fest. In der Wohnung des 18-Jährigen Ruhestörers wurden vier Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren angetroffen. Zur Unterbindung weiterer Lärmbelästigung wurde das Netzkabel des TV Gerätes vorsorglich sichergestellt. Im Anschluss wurden die 13- und 16-jährigen Mädchen ihren Sorgeberechtigten übergeben. Den anderen Jugendlichen wurde ein Platzverweis erteilt. Die Beamten forderten die Personen nochmals eindringlich auf, sich an die Vorschriften zu halten.
Bei allen festgestellten Verstößen wurde eine Anzeige wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten gegen das Infektionsschutzgesetz gegen die jeweilige Person eingeleitet.
In Senden waren zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren am Montagnachmittag auf einen Spielplatz in der Borsigstraße und verzehrten dort Getränke und Süßigkeiten. Sie wurden des Platzes verwiesen und es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung eingeleitet.
Beamte der Polizei Illertissen kontrollierten am Montagabend einen Jugendlichen im Bereich des Bahnhofs. Der 15-Jährige hatte seinen Angaben zufolge einen Freund besucht und befand sich auf dem Heimweg. Somit bestand kein triftiger Grund für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Der Jugendliche war bereits vergangene Woche in ähnlicher Art und Weise aufgefallen. Er ist deshalb erneut mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige konfrontiert.







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