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Ulm News, 24.03.2020 16:43

24. März 2020 von Ralf Grimminger
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Grünes Licht für schnelle Hilfe: IHK setzt ab Mittwochabend Soforthilfeprogramm des Landes um


Das Kabinett der Landesregierung hat, wie Ministerpräsident Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf einer Regierungspressekonferenz in Stuttgart bekanntgaben, ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den baden-württembergischen Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Handwerks- und Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.

„Danke an das Land. Wir sind motiviert, die Regierung bei der Antragsbearbeitung und der Beschleunigung des Prozesses zu unterstützen“, sagt Dr. Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm. Corona ist für die Südwestwirtschaft rasend schnell zum absoluten Prüfstein geworden. Viele Betriebe sind im Stillstand – sie brauchen sofort Unterstützung. Kosten laufen weiter, Fachkräfte müssen bestmöglich gehalten werden. 
„Die Kammern haben alle Kräfte mobilisiert, um morgen in die Umsetzung bei den Soforthilfen zu gehen. Dieses Programm ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir müssen weiter anpacken, um unsere Wirtschaft durch diese existenzielle Krise zu führen“, ergänzt Dr. Jan Stefan Roell.

Die Rahmenbedingungen

„Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt“, erläutert Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und         Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Ablauf des Beantragungsverfahrens in zwei Schritten

- Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
- Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.
„Unser Haus setzt sich dafür ein, unsere Mitglieder - und in diesem Fall auch Freiberufler - in der Krise zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist die Bearbeitung in kürzester Zeit, um Unternehmen existenzfähig zu erhalten“, sagt  Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.  
Informationen zur Soforthilfe und zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Maßnahmen
Unter www.ulm.ihk24/corona stehen Informationen bereit. Die Corona-IHK Hotline 0731 173-333 ist für Fragen freigeschaltet.



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