Ulm News, 24.03.2020 14:41
Stadt Neu-Ulm erstattet Betreuungsgebühren
Eltern, deren Kinder die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, erhalten die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet. Das teilt die Stadt Neu-Ulm mit.
Seit Montag, 16. März, sind die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in der Stadt Neu-Ulm aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Schließzeit gilt voraussichtlich bis einschließlich 19. April 2020. Betreut werden in dieser Zeit nur Kinder, deren Eltern in sogenannten „systemkritischen Berufen“ arbeiten und die aufgrund von dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Eltern, deren Kinder die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, erhalten die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet. Zurückerstattet werden auch die Gebühren für Mahlzeiten in den Einrichtungen. Die Erstattung erfolgt tagesscharf, also für jeden Tag, an dem die Einrichtungen nicht besucht, beziehungsweise die Leistungen aufgrund der Schließungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ablauf der Schließtage werden den Eltern die Gebühren automatisch rückerstattet. Weitere Informationen gibt es unter www.kitas.neu-ulm.de








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