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Ulm News, 20.03.2020 18:07

20. März 2020 von Ralf Grimminger
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Stundung von Steuern, Aussetzen von Gebühren - Stadt Ulm Stadt entlastet Betriebe und Familie finanziell


Stundung von Steuern, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Aussetzen von Betreuungsgbebühren: Die Stadt versucht, Betriebe und Familien zu entlasten. Das teilt die Stadt Ulm mit. 

Die Folgen der Corona-Pandemie belasten auch die heimische Wirtschaft. Schließung von Geschäften und Einschränkung von Öffnungszeiten in der Gastronomie, mit denen die Behörden versuchen, den Verlauf der Krankheitswelle einzugrenzen, fordern ihren Tribut bei Selbständigen und Geschäftsinhabern.
Die Stadt Ulm unterstützt daher Ulmer Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, über vereinfachte und zinslose Stundungsmöglichkeiten für Steueransprüche. Auch Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen werden für die betroffenen Unternehmen unbürokratisch bearbeitet, um die Steuerzahlungen rasch an die veränderten Verhältnisse anzupassen. So sollen auch Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden. Unternehmerinnen und Unternehmer wenden sich hierzu an das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm (Donaustraße 5, 89073 Ulm oder steuern@ulm.de ).
Auch die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm EBU sehen diese Stundungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen vor. Eltern, deren Kinder eine Ulmer Kindertageseinrichtung in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie die Schulkindbetreuung einschließlich Mittagstischverpflegung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm derzeit nicht besuchen können, werden für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Schulkindbetreuung sowie der Mittagstischverpflegung befreit. Dies gilt auch für die von der Stadt erhobenen Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben bzw. zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Eine gute Nachricht für viele Gastronomen: Die Fälligkeit der Außenbewirtschaftungsgebühr wird aufgrund der Schließung von Gastronomiebetrieben bis auf weiteres ausgesetzt.



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