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Ulm News, 12.03.2020 18:18

12. März 2020 von Ralf Grimminger
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Stadt Ulm reagiert mit Verbot: Wilhelmshöhe darf zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr betreten werden


Weil die Probleme mit vorwiegend Jugendlichen, die in den späten Abendstunden auf der Wilhelmshöhe in Ulm trinken und randalieren, in den letzten Monaten zugenommen haben und dies auch die Gemeinderatsfraktionen auf den Plan gerufen hat, reagiert die Stadt Ulm nun mit einer einschneidenden Regelung.

Künftig ist der Aufenthalt auf der Wilhelmshöhe zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Darauf haben sich Stadtspitze und Fraktionsvertreter beim „Runden Tisch zu Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 10. März geeinigt. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden die Einhaltung des Verbots regelmäßig verstärkt kontrollieren. Durch die Anordnung eines Aufenthaltsverbots ist es künftig möglich, alle, die sich nicht daran halten, mit einer Geldbuße zu belegen. „ Beim ersten Mal sind 100 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen steigt der Betrag deutlich“, erläutert der Leiter der Bürgerdienste, Roland Häußler. Oberbürgermeister Gunter Czisch nannte die Anordnung dann auch ein „durchaus scharfes Schwert“, da empfindliche Strafen drohen. Allerdings warnte er davor, eine solche Allgemeinverfügung nun als das Mittel der Wahl zu sehen, um überall im Stadtgebiet auf den Plätzen für Ordnung sorgen zu wollen.
Die Situation auf der Wilhelmshöhe sei aufgrund ihrer Lage eine besondere, weil von der Stadtmauer geworfene Gegenstände eine Gefahr darstellen. Gleichzeitig wird aber auch die Gefahr gesehen, dass einer der jungen Besucher nachts alkoholisiert von der Wilhelmshöhe abstürzen könnte. Gegen Ende des Jahres werden die Teilnehmer des Runden Tisches erneut darüber beraten, ob das Verbot die gewünschte Wirkung gezeigt hat oder weitere Maßnahmen notwendig sind.
Das Verbot wird durch entsprechende Beschilderung auf der Wilhelmshöhe kenntlich gemacht. Die Schilder sind bereits in Auftrag gegeben. Sobald sie aufgestellt sind und die Verfügung veröffentlicht ist, gilt das Verbot.



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