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Ulm News, 18.12.2019 16:06

18. Dezember 2019 von Ralf Grimminger
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Circus Krone darf mit Wildtieren in Ulm auftreten - Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde der Stadt Ulm gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen. Damit darf das Münchner Zirkusunternehmen Circus Krone, das gegen die Stadt geklagt hatte, im April seine Wildtiernummern in Ulm zeigen.

Die Stadt Ulm konnte sich mit einer entsprechenden Verbotsklausel in den Vermietungsrichtlinien ihrer Messegesellschaft, die auch den Volksfestplatz vermietet, auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen. Das bekannte Zirkusunternehmen aus München hatte gegen die Stadt Ulm im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erwirkt, um trotz des bestehenden Wildtierverbots der Stadt Ulm sein Gastspiel im April 2020 mit Wildtieren durchführen zu können.
Die Stadt Ulm legte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen dem Verwaltungsgerichtshof zur Überprüfung vor, um Rechtsklarheit zu schaffen. Der VGH sieht im Wildtierverbot der Stadt Ulm einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusunternehmers. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Erster Bürgermeister Martin Bendel kommentierte: „Für die Stadt Ulm besteht nun Rechtsklarheit. Wir respektieren selbstverständlich die Gerichtsentscheidung und werden Circus Krone den Platz für das geplante Gastspiel zur Verfügung stellen.“
Allerdings bedauere die Stadtverwaltung, dass die kommunale Widmungshoheit für öffentliche Einrichtungen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um die Zurschaustellung von Wildtieren zu verbieten. Dem veränderten Verständnis der Bevölkerung über den artgerechten Umgang mit Wildtieren könne daher nur der Gesetzgeber nachkommen, indem er hierfür die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffe.



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