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Ulm News, 26.09.2019 11:24

26. September 2019 von Ralf Grimminger
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Einfach, gerecht und ökologisch: Sechs Oberbürgermeister wünschen baden-württembergischen Weg bei Grundsteuerreform


Mit einem Schreiben fordern sechs Oberbürgermeister baden-württembergischer Städte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, die Länderöffnungsklausel bei der Neugestaltung der Grundsteuer zu nutzen. Ziel der Oberbürgermeister der Städte Stuttgart, Tübingen, Böblingen, Schwäbisch Gmünd, Weil der Stadt und Ulm ist es, die Grundsteuer künftig am Bodenwert zu bemessen. Dies sei einfach, ökologisch und gerecht, argumentieren die Rathausschefs. Auch der  Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch unterstützt das Anliegen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt keine Zweifel: Eine Grundsteuer, die nach willkürlichen Maßstäben erhoben wird, ist rechtswidrig. Es sei daher aus Sicht der Kommunen die oberste Priorität des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, ihre zweitwichtigste Steuerquelle wieder auf ein rechtlich sicheres Fundament zu gründen. Der Städtetag hat aus diesem Grund die Haltung des Bundesfinanzministeriums zu einer wertbasierten Besteuerung stets unterstützt. Das Bundeskabinett hat mit einem Beschluss die Forderung Bayerns nach einer Länderöffnungsklausel aufgegriffen.
Damit entstehe für die Diskussion über die Ausgestaltung der Grundsteuer eine ganz neue Situation: Eine Einigung auf ein bundesweit einheitliches Modell sei nicht mehr erforderlich, heißt es in dem Schreiben der sechs Oberbürgermeister.
"Wir, Oberbürgermeister von Grünen und CDU aus Baden-Württemberg, sehen darin eine Chance. Das Modell des SPD-Finanzministers krankte an einem großen bürokratischen Aufwand. Denn nach wie vor wäre trotz aller geplanten Pauschalierungen eine Wertermittlung für mehr als 35 Millionen Immobilien bundesweit durchzuführen und stets aktuell zu halten. Genau das ist seit 1965 nicht gelungen und hat die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuererhebung ausgelöst", erklären die Verwaltungsschefs, die "erhebliche Zweifel" äußern, dass "der Aufwand bewältigt werden kann, solange die Immobilien bewertet werden müssen".
Bezweifelt wird auch, dass das notwendige Personal überhaupt zu finden ist und "wir sind sicher, dass die enorm hohen Personalkosten für das Land an anderer Stelle besser investiert wären". Aber auch das bayrische Modell, das trotz gewisser Auf- und Abschläge im Wesentlichen nur die Fläche eines Grundstücks zur Bemessung der Grundsteuer heranzieht und den Wert der Gebäude ganz außen vor lässt, habe zu große Nachteile: Ein Grundstück nur nach Größe und nicht nach Wert zu besteuern, verzerre die Steuerlast so stark, dass die Verfassungsmäßigkeit in Gefahr geraten könnte und Willkür entstünde.
"Wir halten daher einen Mittelweg für richtig: Das Bodenwertmodell, wie es Naturschutzbund, Mieterbund und die Initiative „Grundsteuer Zeitgemäß“ vorschlagen. Dieses Modell habe den Vorteil der Einfachheit wie das bayrische. Immobilien müssten nicht bewertet werden. Es sei aber sehr viel differenzierter und gerechter, denn statt umständlicher Auf- und Abschläge werde zur Ermittlung der Messzahl das Produkt aus Fläche und Preis pro Quadratmeter Grundstück herangezogen. Beide Werte, die Grundstücksfläche und die Richtwerte pro Quadratmeter Boden, lägen in nahezu allen Gemeinden auf Knopfdruck vor.
"Wir bitten daher die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags, das Bodenwertmodell zu einem BW-Modell zu machen: einem Baden-Württemberg-Modell. Und wir bitten unsere Bundestagsabgeordneten, den Weg für eine Öffnungsklausel für die Länder frei zu machen und einer dafür notwendigen Verfassungsänderung zuzustimmen."
Auch der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch unterstützt das Anliegen: "Es ist fraglos richtig, dass eine Neugestaltung der Steuer dazu führt, dass die einen künftig mehr und andere weniger Grundsteuer za hlen müssen. In der Summe kommt allerdings bei der Stadt der gleiche Ertrag an. Fü ; ; ; ; ;r die Stadt Ulm steht im Vordergrund, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Denn: mehr Bürokratie ist nicht immer gleichbedeutend mit höherer Einzelfallgerechtigkeit. Das Bodenwertmodell ist sozial ausgewogen und lässt den Kommunen weiterhin Gestaltungsspielraum. Auch das ist für Ulm, das traditionell auf niedrige Hebesätze setzt, sehr wichtig."



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