Ulm News, 29.07.2019 13:28
Ghostwriter: Kann das wirklich legal sein?
Spätestens seit dem Guttenberg Vorfall wurde alles was mit Plagiaten und Ghostwriting zu tun hat in das schlechte Licht gerückt. Die meisten Menschen haben sich dabei noch nicht einmal mit dem Thema auseinandergesetzt.
Denn Ghostwriting hat absolut nichts mit Plagiaten zu tun. Beim Ghostwriting wird eine Person dafür bezahlt, dass diese eine Auftragsarbeit für einen verfasst. Mittlerweile ist der Ghostwriter ein Bestandteil der Gesellschaft und wird von vielerlei Gruppen in Anspruch genommen. Im folgenden Artikel wird aufgezeigt, warum Ghostwriter in Anspruch genommen werden, dass sie nicht nur im akademischen Bereich tätig sind und es wird die Frage geklärt, in wie fern die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung letztendlich legal ist.
Nicht nur in akademischen Bereich sind Ghostwriter tätig
Sei es ein Ghostwriter für Jura, Geschichte oder BWL. Bei dem Begriff Ghostwriter wird primär an das Schreiben einer Abschlussarbeit an der Universität gedacht. Jedoch ist dies nur ein Tätigkeitsfeld indem ein Ghostwriter tätig sein kann. Bereits Politiker, wie Willy Brandt oder John F. Kennedy haben Ghostwriter engagiert, die ihre Reden formulieren. Neben Reden für Politiker wurden bereits auch mehrfach Bücher verfasst, die im Anschluss als das eigene ausgegeben wurden.
Nicht jede prominente Person hat die Fähigkeiten und den Schreibstil ein Buch zu verfassen. Dennoch möchten man die Biografie publik machen, um weiterhin Geld zu verdienen und in der Öffentlichkeit zu stehen. Sogar Unternehmen nehmen solche Dienstleistungen in Anspruch, um Beispielsweise Content für ihren Blog zu generieren. Qualitativ hochwertiger Content ist enorm wichtig, wenn man bei Google auf den obersten Positionen mitspielen möchte.
In welchen Fällen ist ein Ghostwriter nun legal?
Da ein Ghostwriter primär mit dem akademischen Bereich in Verbindung gebracht wird, bleiben wir in diesem Bereich, um es als Beispiel zu nehmen. Illegale Fälle laufen so ab, dass ein Student einen Ghostwriter beauftragt seine Abschlussarbeit zu schreiben, z. B. die Masterarbeit. Erhält er diese wieder setzt er nur noch seinen Namen inklusive Unterschrift darunter und gibt diese als seine eigene ab. Ab dem Zeitpunkt hat der Student mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Beauftragt er jedoch einen ausführlichen Text ohne Angabe von der Art, z. B. der Masterarbeit, hat er nichts zu befürchten, sofern er diese Arbeit nicht als seine eigene ausgibt. Er darf den gekauften Text lediglich als Inspiration nutzen. Quellen, die zur Recherche dienen, inhaltliche Inspiration oder als Hilfe, wenn es um die sprachlichen Formulierungen geht.







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