Ulm News, 14.02.2019 11:54
Alb-Donau-Kreis erhält vom Land über drei Millionen Euro für Entwicklung des Ländlichen Raums
Alb-Donau-Kreis erhält über drfei Millionen Euro für die Entwicklung des Ländlichen Raums. Das teilt der Ulmer Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Filius mit.
Der Alb-Donau-Kreis erhält zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung für 46 Einzelprojekte insgesamt 3 046 943 Euro. „Der Ländliche Raum liegt uns Grünen am Herzen. Wir wissen, dass er große Herausforderungen zu bewältigen hat“, erklärt der Abgeordnete Jürgen Filius. Deshalb habe die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um acht Millionen Euro aufgestockt. Mit der Rekordsumme von mehr als 75 Millionen Euro fördere Grün-Schwarz schwerpunktmäßig Innenentwicklung und Wohnraum – erstmals mit einem Extra-Förderzuschlag, wenn fürs Bauen Holz verwendet wird.
Im Alb-Donau-Kreis haben sich gleich 46 Projekte im Wettbewerb um die besten Ideen durchgesetzt, das ist eine Auszeichnung“, freut sich Jürgen Filius, MdL. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. 442 Gemeinden wurden in diesem Jahr ausgewählt. „Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Filius.
Rund die Hälfte der Mittel 2019 werde für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt. „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und stärken die Ortskerne“, so Filius weiter.
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung. Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten
, die dezent rale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.









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