Ulm News, 29.01.2019 17:17
Stadt Neu-Ulm will bei Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet einbezogen werden
In der Diskussion um die mögliche Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm nimmt die Übernahme der Zuständigkeit im Bereich des ÖPNV eine wichtige Rolle ein. Die Stadt Neu-Ulm will das ÖPNV-Angebot stärker am Bedarf der Doppelstadt
Ulm/Neu-Ulm ausrichten.
Aufgrund ihrer Kreisangehörigkeit sind der Stadt Neu-Ulm derzeit diesbezüglich jedoch Grenzen gesetzt. Die Zuständigkeit für den ÖPNV im Stadtgebiet liegt derzeit noch beim Landratsamt Neu-Ulm. In dieser Zuständigkeit hatte das Landratsamt Ende vergangenen Jahres angekündigt, eine Direktvergabe für die Taktverkehre der Linien 71, 77, N 5, 85 und 88 europaweit auszuschreiben. Die voraussichtliche Laufzeit wird bis zum 31.12.2026 angegeben. Eine Direktvergabe ersetzt das sonst vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren. Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg hat sich nun schriftlich an Landrat Thorsten Freudenberger gewandt. Noerenberg kritisiert in seinem Schreiben die Länge der voraussichtlichen Laufzeit der ausgeschriebenen Taktverkehre. Im Falle einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm und der hiermit verbundenen Übertragung der ÖPNV- Zuständigkeiten an die Stadt, könne diese bei einer derart langen Laufzeit der Verträge keine „substantiellen Veränderungen“ vornehmen. „Die in den entsprechenden Vorabinformationen angestrebten Linien-Laufzeiten bis Ende 2026 sind zu lang“, sagt Noerenberg. Darüber hinaus sei in den Vorabinformationen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, versäumt worden, differenzierte ÖPNV-Qualitätsstandards festzulegen. Das hat laut Noerenberg zur Folge, dass auch diesbezüglich über Jahre hinweg kaum ÖPNV-Verbesserungen in Neu-Ulm erreicht werden können. Nicht zuletzt führt Noerenberg an, dass die Kosten für die UNV-Taktverkehrszahlungen bisher von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU) als Tochtergesellschaft der Städte Ulm und Neu-Ulm finanziert und auch abgewickelt wurden. Aus vergaberechtlichen Gründen seien diese bekanntermaßen zum 31.12.2019 gekündigt worden. „Ich hätte es für angemessen gehalten, sämtliche Überlegungen über mögliche Nachfolgeregelungen für die gekündigten UNV- Taktverkehrszahlungen gemeinsam mit allen Beteiligten abzustimmen. Also auch mit den Städten Ulm und Neu-Ulm. Und zwar vor einer Entscheidung. Diese Abstimmung ist leider nicht erfolgt“, so Noerenberg. Er zeigte sich in seinem Schreiben an den Landrat äußerst irritiert vom Vorgehen des Landratsamtes. Schließlich sei der Stadt Neu-Ulm gegenüber stets die Bereitschaft signalisiert worden, in Sachen ÖPNV konstruktiv zusammenzuarbeiten und auch zu verhandeln. „Ich habe den Landrat gebeten, die Stadt Neu- Ulm frühzeitig und angemessen zu beteiligen und hoffe, dass dies in Zukunft auch entsprechend erfolgt“, so Noerenberg.









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