Ulm News, 18.12.2018 12:20
Handwerksbetriebe und Kunden brauchen das Zuwanderungsgesetz
Das Handwerk braucht ein Gesetz zum befristeten Spurwechsel für diejenigen, die zwischen 2014 und 1. September 2018 gekommen sind, sich integriert haben, arbeiten oder eine Ausbildung machen und nicht straffällig geworden sind. Das fordert Dr. Tobias Mehlich, Geschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. „Unser Land braucht nicht nur zugewanderten Akademiker, sondern Menschen mit Berufsausbildung. Das Gesetz muss jetzt schnell in Kraft treten, anderenfalls droht uns ein schleichender Wohlstandsverlust,“ so Mehlich.
Eine aktuelle Umfrage der Handwerkskammer Ulm unter ihren Betrieben zeigt, dass fast die Hälfte der Betriebe, die im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter suchten, immer noch Verstärkung brauchen und bei 44 Prozent die erste Suche ergebnislos verlief. Ein Teil der Lösung, um dem Personalbedarf zu begegnen, ist die Zuwanderung von Fachkräften. Jetzt liegt ein vom Bundesinnenministerium in Abstimmung gegebenes Zuwanderungsgesetz im Entwurf vor, das im Ausland erworbene Qualifikationen anerkennen will.
Über 3100 junge Menschen haben sich zum Ausbildungsbeginn in diesem Jahr für eine handwerkliche Ausbildung entschieden: 96 Geflüchtete im Alb-Donau-Kreis, Ulm und Biberach, 78 Geflüchtete in Oberschwaben und 37 Geflüchtete in Ostwürttemberg. „Wir brauchen das Gesetz, das die Lücken des Fachkräftebedarfs beim mittelständischen Handwerk schließen kann und nicht Siemens weitere Ingenieure bringt“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, „Der Entwurf beinhaltet zentrale Verbesserungen. Unser Land braucht nicht nur zugewanderten Akademiker, sondern Menschen mit Berufsausbildung. Das Gesetz muss jetzt schnell in Kraft treten, anderenfalls droht uns ein schleichender Wohlstandsverlust.“ Zudem war die Konjunktur im Handwerk dieses Jahr stets gut, die Auftragsbücher sind voll. 45.000 Fachkräfte-Stellen und 10.000 Ausbildungsplätze sind in Baden-Württemberg offen. Im Bereich der Handwerkskammer Ulm sind rund 1.300 Fachkräfte-Stellen offen und über 1.000 Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben. Nach der 3+2-Regelung gilt bei Übernahme nach Abschluss der Ausbildung die Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Danach muss die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Eine Niederlassungserlaubnis ist erst bei fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis, bei besonders guter Integrationsleistung nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis, möglich. „Das entspricht einer Lücke von ein bis drei Jahren, die nicht geklärt ist und Schaden anrichten kann. Wir brauchen diese Leute. Auch durch sie funktionieren unsere Betriebe und damit die Region“, sagt Mehlich. Das Handwerk braucht ein Gesetz zum befristeten Spurwechsel für diejenigen, die zwischen 2014 und 1. September 2018 gekommen sind, sich integriert haben, arbeiten oder eine Ausbildung machen und nicht straffällig geworden sind. „In dieser Zeit war eine Sondersituation, die wir so gut für unseren Fachkräftebedarf nutzen konnten, ohne dauerhafte Fehlanreize für illegale Zuwanderung zu setzen“, so Mehlich.



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