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Ulm News, 17.10.2018 12:21

17. Oktober 2018 von Thomas Kießling
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Handwerkskammer zur EEG-Umlage: Staat subventioniert Privilegierte und benachteiligt heimische und regionale Firmen


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Finanzierungsstruktur der EEG-Umlage belastet kleinere und mittlere Handwerksbetriebe und Endverbraucher übermäßig. Auch wenn die EEG-Umlage sinkt. Das kritisiert  Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, in einer Pressemeldung. Nach wie vor subventioniere der Staat wenige Privilegierte und benachteilige den Großteil heimischer und regionaler Firmen. Dies reduziere den Gewinn mittelständischer Betriebe ohne Privileg – zum Vorteil ihrer größeren Konkurrenz, rügt Mehlich die Politik.  

Auch wenn die aktuellen Berechnungen von einer leichten Reduzierung der EEG-Umlage berichten, bleibt die Handwerkskammer Ulm bei Ihrer Bewertung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz benachteiligt weiterhin kleine und mittlere Handwerksbetriebe und auch den Endverbraucher unangemessen. „Es ist gut, wenn die Preise für die Stromkunden und damit für unsere Betriebe sinken. Aber die Finanzierungsstruktur ist und bleibt falsch: Der Kleinbetrieb zahlt über eine hohe EEG-Umlage mit seinen Erträgen die Strompreisreduzierung seiner eigenen Konkurrenz bei den Großbetrieben. Das ist grotesk und vorsätzlich mittelstandsfeindlich“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, „Kleinere Betriebe brauchen jeden Euro Gewinn. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zugunsten derjenigen, die von der Umlage befreit sind – und das sind ausschließlich Große.“
Die EEG-Umlage finanziert die Ökostrom-Förderung für Anlagenbetreiber von Windkraft, Solar, Biogas, Wasserkraft oder Geothermie. Sie macht in etwa ein Viertel des Strompreises aus, den grundsätzlich alle Stromkunden bezahlen müssen – außer sie sind ausgenommen wie bestimmte Großabnehmer aus Industrie und Gewerbe. Eine beispielhafte Rechnung für die Landkreise im Gebiet der Handwerkskammer Ulm zeigt, dass die knapp 300 Bäcker im Kammergebiet 510 bis 4.200 Euro von ihrem Gewinn für die EEG-Umlage zahlen müssen. Dies entspricht in etwa 1,6 Prozent vom Gewinn oder dem Verkaufswert von fast 11 000 Brötchen.
Auch die 65 Textilreiniger hätten mir rund 390 bis 2800 Euro und ebenfalls 1,6 Prozent Anteil. Die rund 790 Schreinerbetriebe im Kammergebiet müssen nach der beispielhaften Rechnung mit einer Spanne von 170 bis rund 1.800 Euro vom Gewinn rechnen. Bei rund 30 Müllern im Kammergebiet sind es sogar zwischen 3.100 und 4.300 Euro mit bis zu 2,2 Prozent.
Mehlich betont in der Pressemeldung der Handwerkskammer, dass das Handwerk selbstverständlich die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstütze. Das Handwerk stehe nach wie vor an der Seite der Politik und arbeite an der Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig werden aber die Handwerksbetriebe durch permanent steigende Energiekosten belastet. Die Lastenverteilung ist einseitig und beschädigt die Wirtschaftsleistung in der Fläche. „Das Handwerk steht für Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und erneuerbare Energien. Es kann aber nicht sein, dass der Mittelstand weiter die Ausnahmeregelungen der großen Unternehmen bezahlt, die subventioniert werden und allein von günstigen Strompreisen an der Strombörse profitieren“, so Mehlich.
Damit subventioniere der Staat wenige Privilegierte und benachteilige den Großteil heimischer und regionaler Firmen. Dies reduziere den Gewinn mittelständischer Betriebe ohne Privileg – zum Vorteil ihrer größeren Konkurrenz. Das Handwerk fordert weiterhin, die Finanzierungsstruktur anzupassen und sich nicht auf nicht-steuerbare Effekte zu verlassen wie beispielsweise die hohen Rücklagen auf dem EEG-Umlagekonto.



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