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Ulm News, 30.07.2018 13:00

30. Juli 2018 von Ralf Grimminger
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Sicher mit der Warnweste in den Urlaub


Bereits seit vier Jahren gilt sie auch in Deutschland: Die Mitführpflicht für Warnwesten. Sie sorgt im Fall einer Panne für viel Sicherheit. Wenn sie denn getragen wird. Mit Warnweste wird man zum Beispiel im Falle eines Unfalls von anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser gesehen. 

Insbesondere auf vielbefahrenen Schnellstraßen und Autobahnen oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist die Warnweste unter Umständen lebensnotwendig. Am Tage sorgt die Sonne dafür, dass die Westen hell und von weit sichtbar leuchten. Bei Dunkelheit werfen die reflektierenden Elemente der Westen einfallendes Licht zurück. Das Gesetz schreibt eine Warnweste je Auto oder Lkw vor. Es gibt aber keine zwingende Tragepflicht. Weil man ja in den Urlaub meist nicht alleine fährt, empfiehlt die Polizei: Man sollte immer soviel Warnwesten mitführen, wie Personen im Auto sind. Denn so sind alle sicher. Und damit man  alles richtig macht, sollte man bei der Warnweste auch immer daran denken, das  Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen.
Man sollte nach einer Panne oder einem Unfall den Wagen verlassen und sich   immer hinter die Leitplanken mit genügend Abstand zur Straße stellen. Wichtige Hinweise zur der Warnweste: Die Warnweste sollte immer griffbereit sein, beispielsweise im Seiten- oder Handschuhfach. Die Weste sollte so aufbewahrt sein, dass sie nicht der direkten Sonne ausgesetzt ist. Die Sonnenstrahlen zerstören die Leuchtwirkung. In vielen europäischen Ländern sind Warnwesten im Fahrzeug schon lange vorgeschrieben. Fehlt die Warnweste, dann kostet das in Deutschland 15 Euro Bußgeld.
Im europäischen Ausland ist dies meist erheblich teurer. Also: Man sollte schnell, spätestens aber vor der Fahrt in den urlaub, überprüfen, ob Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten an Bord und griffbereit sind. 



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