Ulm News, 17.06.2018 15:00
Wer illegale Waffen abgibt, geht straffrei aus - Rückgabefrist endet am 1. Juli
Der Bundestag hat im Mai 2017 eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen: Jeder hat danach die Möglichkeit, seine nicht registrierten Waffen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes straffrei bei Behörden oder der Polizei abzugeben. Die Frist endet am 1. Juli.
So will die Bundesregierung die Anzahl illegal zirkulierender Waffen verringern. Deshalb erinnern die Bürgerdienste der Stadt Ulm: Besitzer von illegalen Waffen, zu denen auch Erbstücke, Erinnerungsstücke und Reisemitbringsel zählen, haben noch bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese straffrei von der Waffenbehörde der Stadt Ulm abholen zu lassen. Die Waffen werden nach Terminvereinbarung kostenfrei abgeholt und anschließend vernichtet. Unter „illegale Waffen“ fallen nicht nur Schusswaffen und Munition, sondern auch verbotene Gegenstände wie beispielsweise Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten.
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