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Ulm News, 11.06.2018 15:07

11. Juni 2018 von Ralf Grimminger
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VW-Abgasskandal: Oberlandesgericht Köln zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels


"Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers". So kommentiert die Kanzlei  Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB in einer Pressemeldung ein aktueles Urteil im Abgasskandal. Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut.

 Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.Mai 2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers, die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg  hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.
"Es hat lange gedauert bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung, " wird in der Pressemeldung der Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen zitiert.   
Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Weil der Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und insbesondere vor der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet, habe Volkswagen bislang immer alles daran gesetzt, eine solche obergerichtliche Entscheidung unbedingt zu verhindern, schreibt die Kanzlei  Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB.weiter. 
Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt.
In all diesen Fällen erledigen sich die Prozesse ohne richterliche Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen entscheiden, auch wenn sie es wollten.
In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung überraschend nicht zurückgenommen, teilen Dr. Lehnen & Sinnig | 
Rechtsanwälte PartG mit. Händler und Volkswagen AG hätten sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv verteidigt.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen betonte in dem Schreiben an die Medien: "Wir gehen davon aus, dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat. Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten Autokäufer."
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und vertritt bundesweit über 1000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de



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