Ulm News, 18.05.2018 15:07
Mit 200 km/h von Kuppe abgehoben und gegen Baum geprallt - Mutmaßlicher Raser wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Bei einem schweren Autounfall am 8. Oktober 2017 zwischen Schalkstetten und Amstetten sind zwei Mitfahrer verstorben und ein weiterer schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat deswegen dieser Tage gegen den 28 Jahre alten Fahrer aus Ulm Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben. Ein Mitfahrer hat die Fahrt gefilmt.
Der 28-Jährige fuhr mit seinem über 500 PS starken Pkw Mercedes AMG am Nachmittag des 8. Oktober 2017 mit drei Mitfahrern auf der ihm bekannten Strecke, die er auch Freunden hochmotorisierter Kraftfahrzeug empfohlen haben soll. Die Strecke zwischen Schalkstetten und Amstetten ist wegen mehrerer Kuppen als gefährlich eingestuft, mit einem Überholverbot versehen und die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Gleichwohl soll der Angeschuldigte auf der Unfallstrecke etwa 200 km/h schnell gefahren sein, um seinen Mitfahrern den Nervenkitzel des „gefühlten Abhebens“ von den Kuppen zu verschaffen. Aus maßloser Selbstüberschätzung und aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern habe er keine Bedenken gegen seine gefährliche Fahrerweise aufkommen lassen. Aufgrund der viel zu hohen Geschwindigkeit habe der Pkw auf der zweiten Kuppe die Bodenhaftung und der Angeschuldigte sodann die Kontrolle über seinen Pkw verloren. Das Fahrzeug schanzte in einer Höhe von etwa 3,5 Metern gegen Bäume, die aufgrund der Wucht des Aufpralls umknickten.
Die Beifahrerin wie auch der hinter dem Fahrer sitzende Mitfahrer verstarben noch am Unfallort. Ein hinter dem Beifahrersitz befindlicher Mitfahrer erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen und befand sich tagelang im Koma. Er leidet bis heute an den Folgen des Unfalls, der Angeschuldigte wurde nur leicht verletzt.
Über seinen Verteidiger räumte der Angeschuldigte die Vorwürfe ein. Von der Tat liegt den Ermittlungsbehörden aber auch eine von einem Mitfahrer gefertigte Videoaufnahme der Fahrt vor.










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