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Ulm News, 01.03.2018 16:51

1. March 2018 von Thomas Kießling
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"Der Informationsstand mit der Bitte eine Unterschrift zu leisten, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes"


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Ist ein Infostand auf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt eine Versammlung?  Natürlich, meinte dies die Stadt Neu-Ulm. Nein, entschied das Landratsamt Neu-Ulm, weil "der geplante Informationsstand mit der Bitte eine Unterschrift zu leisten, keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist". Vielmehr handele es sich "nur um eine Ansammlung bzw. um die individuelle  Kommunikation mit zufällig des Weges kommenden Einzelpersonen". Das heißt für die Initiatoren des Infostands, sie dürfen auf dem Wochenmarkt nun Unterschriften sammeln für einen Bürgerentscheid zum Thema "Nuxit". 

Es hätte eine Routine-Formalität sein sollen, doch die Verwaltung der Stadt Neu-Ulm hat ein Politikum daraus gemacht: Sie hat die Anmeldung von Infoständen zum Thema "Bürgerentscheid für Nuxit" auf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt zurückgewiesen mit der Begründung, es handle sich um eine "Versammlung", und dafür sei das Landratsamt zuständig.
Die Antragsteller waren perplex, da sie doch jahrelange Erfahrung mit Infoständen und dem Beantragen dieser haben, berichtet Almut Grote. "Wir machen nichts anderes als bisher, wenn wir für unsere Parteien geworben haben", wundert sich Almut Grote. "Außer vielleicht, dass wir Unterschriften sammeln – aber auch das hat es schon früher gegeben und bringt uns außerdem eher noch weiter weg von der Definition einer ,Versammlung'". 
Die Unterschriften sammelt die Interessengemeinschaft für ein Bürgerbegehren: Sie strebt einen Bürgerentscheid darüber an, ob Neu-Ulm aus seinem Landkreis austreten und kreisfrei werden soll. 
Diese Idee, vor zwei Jahren von SPD-Stadtrat Karl-Martin Wöhner entwickelt und beantragt und damals von OB Gerold Noerenberg abgelehnt, hat Noerenberg sich inzwischen zu eigen gemacht.  
Diesen Plan haben einige Bürger durchkreuzt, die für eine solche Umstrukturierung viel Arbeit und enorme Kosten auf die Stadt (und den Landkreis) zukommen sehen und erst einmal informiert werden wollten, welche Vorteile die Kreisfreiheit denn biete, um diese Kosten zu rechtfertigen.
Die Stadtverwaltung veranstaltetet deshalb Informationsabende. Auch in diesen Veranstaltungen gab es Kritik: Vorgetragen werde nur Werbefloskeln, es gebe nach wie vor keine konkreten Informationen, geschweige denn Zahlen, rügten die Nuxit-Gegner die Informationsauswahl der Stadtverwaltung. Nach Ansicht der "Nuxit"-Gegner ist daher auch das Interesse und die Zahl der Teilnehmer an diesen Infoveranstaltungen rückläufig. 
Parallel dazu hat sich die Bürgerinitiative "Nuxit – so geht's net" formiert. Ihre Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten politischen Richtungen; gemeinsam ist ihnen der Wunsch nach Einbeziehung der Bürger in diese Entscheidung. "Es ist doch verwunderlich", brachte Kreisrat Jürgen Bischof (Freie Wähler) das Unbehagen auf den Punkt, "wenn jemand, der vom Volk gewählt wurde, sein Volk für zu dumm hält, diese Entscheidung zu treffen." 
Damit bezog er sich auf die Begründung, mit der die Stadtverwaltung einen Antrag der FDP-Stadtratsfraktion auf ein Ratsbegehren (also einen von der Stadtverwaltung selbst eingeleiteten Bürgerentscheid) abgelehnt hatte: "Aus Sicht der Verwaltung macht es insbesondere aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes Sinn, eine Entscheidung hinsichtlich der Antragstellung zur Kreisfreiheit im Stadtrat und nicht über ein Ratsbegehren herbeizuführen."
Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung. Als Mitglieder der Interessengemeinschaft "Nuxit – so geht's net" unter den Besuchern der Infoveranstaltungen zur Kreisfreiheit in der Seehalle im Foyer Unterschriften für den Bürgerentscheid sammeln wollten, machte die Stadtverwaltung als Mieter des Saales von ihrem Hausrecht Gebrauch und verwie s die Unterschriftensammler aus dem Vorraum. Wer unterschreiben wollte, musste dies draußen in der Dämmerung bei minus 14 Grad tun, berichtet Almut Grote.
Und nun verwies die Neu-Ulmer Stadtverwaltung die Genehmigung d er Infostände auf dem Marktplatz unter einem formalen Vorwand an das Landratsamt Neu-Ulm.
Die Entscheidung des Landratsamtes Neu-Ulm, obwohl nicht zuständig, ließ nicht lange aus sich warten. So heißt es in der Antwort an die Antragsteller in schönstem Verwaltungsdeutsch: "Nach Prüfung der Rechtslage dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen: der von Ihnen geplante Informationsstand mit der Bitte eine Unterschrift zu leisten , ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Es handelt sich hier vielmehr nur um eine Ansammlung bzw. um die individuelle Kommunikation mit zufällig des Weges kommenden Einzelpersonen. Selbst wenn es an Informationsständen zu Gruppenbildungen kommt, fehlen diesen die innere Bindung, die die Versammelten zu einem überpersonalen Ganzen werden  lassen. Daher ist das Landratsamt hierfür nicht zuständig.&a mp;n bsp;Nach nochmaliger Rücksprache mit Herrn Nägele vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Neu-Ulm bestehen jedoch von dortiger Seite bzgl. Ihres geplanten Infostandes keinerlei Bedenken und es ist auch keine gesonderte Genehmigung mehr von Ihnen zu beantragen".
Die Befürworter eines Bürgerentscheids zum "Nuxit" werden also demnächst Unterschriften auf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt sammeln. Wer es bequemer, trockener und wärmer mag, kann dies neuerdings auch im Internet  tun. 



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